Berufsunfähigkeitsversicherung der Generali – Was taugt sie wirklich?

Bevor wir uns die Berufsunfähigkeitsversicherung der Generali ansehen, müssen wir erst einmal klären, von welcher Generali wir eigentlich sprechen, denn in den letzten Jahren gab es einige verwirrende Umbenennungen. 

2019 wurde die Generali Lebensversicherung AG mit einem Anteil von 89,9% an die Viridium Gruppe - die sich selbst als "führender Spezialist für das effiziente Management von Lebensversicherungsbeständen in Deutschland" bezeichnet - verkauft und in Proxalto Lebensversicherung AG umbenannt. 10,1% der Anteile verblieben bei der Generali.

Wenn die Generali Lebensversicherung AG verkauft und umbenannt wurde, welche Berufsunfähigkeitsversicherung betrachten wir dann im Folgenden?

Im Jahr 2020 wurde die AachenMünchener Versicherung AG in Generali Deutschland Versicherung AG umbenannt. Da kann man schon mal die Stirn runzeln und sich fragen, was da wohl dahinter steckt. Aber mit dieser Frage wollen wir uns jetzt und hier nicht befassen. Auf jeden Fall gibt es (auch jetzt wieder) eine Berufsunfähigkeitsversicherung der Generali (Deutschland Versicherung AG).

Sollten Sie sich aber jetzt denken, dass Ihnen die AachenMünchener doch irgendwoher bekannt vorkommt, dann haben Sie damit vermutlich Recht. Die Tarife der AachenMünchener Versicherung AG gab es exklusiv bei der Deutsche Vermögensberatung AG (DVAG). Nur heißen Sie jetzt eben anders. 

Der Deutsche Vermögensberatung AG sind Sie womöglich schon begegnet, entweder weil ein Bekannter vom Sportverein dort arbeitet und Ihnen auch unbedingt mal was Gutes tun wollte, oder aus der Fernsehwerbung - ja, das ist die, in der Fussballtrainer Jürgen Klopp erzählt, dass jeder einen Coach braucht - oder aber weil Sie eine bestimmte Folge von Magazin Royale mit Jan Böhmermann gesehen haben.

Sie haben die Folge verpasst?

Kein Problem, ich habe Sie Ihnen noch einmal herausgesucht:

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Jetzt aber zurück zum Wesentlichen, sprich der Berufsunfähigkeitsversicherung der Generali Deutschland Versicherung AG.

Gliederung

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Wie liegt der Beitrag der Generali Deutschland  Lebensversicherung AG im Vergleich?


Werfen wir einen Blick auf die Standardbeiträge, d.h. ohne mögliche Beitragszuschläge aufgrund von Vorerkrankungen oder erhöhten Freizeitrisiken. 

Betrachten wir zunächst einen Medizinstudenten, 25 Jahre, der 1.500 Euro Berufsunfähigkeitsrente bis Endalter 67 versichern will. Inklusive einer garantierten Steigerung der Rente im Leistungsfall (Leistungsdynamik) in Höhe von 2% pro Jahr ergeben sich für die Anbieter Alte Leipziger, HDI, Deutsche Ärzteversicherung und eben die Generali Deutschland Lebensversicherung AG folgende Beiträge:

Header

Generali

Alte Leipziger

HDI

Deutsche Ärzte-versicherung

Bruttobeitrag

168,26

81,87

81,79

97,12

Nettobeitrag

104,32

63,85

61,34

63,37


Die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung der Generali Deutschland Lebensversicherung AG liegen für Medizinstudenten deutlich über dem Marktdurchschnitt. Selbst wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung der Generali Deutschland Lebensversicherung AG in anderen Bereichen wie bei den Versicherungsbedingungen oder der Nachversicherungsgarantie mithalten könnte oder sogar Pluspunkte erzielen könnte, was wir nachfolgend noch überprüfen werden, dürfte sie bereits aufgrund finanzieller Aspekte - zumindest für Medizinstudenten - außen vor sein. 

Schauen wir uns nun die Beiträge für einen nicht-operativ tätigen Assistenzarzt an, 28 Jahre, der 2.500 Euro Berufsunfähigkeitsrente bis Endalter 67 versichern will. Inklusive einer garantierten Steigerung der Rente im Leistungsfall (Leistungsdynamik) in Höhe von 2% pro Jahr ergeben sich für die Anbieter Alte Leipziger, HDI, Deutsche Ärzteversicherung und eben die Generali Deutschland Lebensversicherung AG nun folgende Beiträge:

Header

Generali

Alte Leipziger

HDI

Deutsche Ärzte-versicherung

Bruttobeitrag

249,50

138,45

142,89

171,32

Nettobeitrag

154,69

107,99

107,17

111,79


Für Assistenzärzte zeichnet sich qualitativ praktisch das gleiche Bild wie für Medizinstudenten. Der Beitrag, insbesondere der Bruttobeitrag, der das maximale Kostenrisiko darstellt, liegt deutlich über dem Niveau relevanter Wettbewerber.

Anmerkung:

Die Alte Leipziger unterscheidet zwischen operativ und nicht-operativ tätigen Ärzten. Für operativ-tätige Assistenzärzte wäre der Beitrag um etwa 30% gegenüber dem oben angegebenen Betrag höher. Damit würde die Alte Leipziger mit den Beiträgen zu ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung auf dem Niveau der Generali Deutschland Lebensversicherung AG liegen.

Die Alte Leipziger und die Deutsche Ärzteversicherung fragen zudem nach dem Rauchverhalten, sprich der Beitrag steigert sich um circa 15 bis 30 (!) Prozent, je nach Versicherer, wenn in den letzten 12 Monaten geraucht wurde.

Wie leistungsstark/-schwach sind die Versicherungsbedingungen der Generali Deutschland Lebensversicherung AG im Vergleich?


Das wichtigste Kriterium einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Qualität ihrer Versicherungsbedingungen. Denn diese entscheiden darüber, wann ein Versicherer leisten muss und wann er seine Leistungspflicht umgehen könnte. Die Versicherungsbedingungen sind zudem Bestandteil Ihres Versicherungsvertrages und bleiben für die gesamte Vertragslaufzeit unverändert. Beiträge können hingegen, zumindest bis zu dem Bruttobeitrag, angepasst werden. Bilanzkennzahlen können sich über die Jahre verbessern und verschlechtern. Im Vergleich zu den Versicherungsbedingungen sind sie eher ein sekundäres Entscheidungskriterium. 

Wie wichtig die Versicherungsbedingungen sind, bestätigt auch die Verbraucherzentrale:

Außerdem sollten vor dem Abschluss unbedingt die Versicherungsbedingungen gecheckt werden: Gerade das Kleingedruckte im Vertrag entscheidet darüber, was die Versicherung am Ende wirklich wert ist.

https://www.verbraucherzentrale.de/Berufsunfaehigkeit-verkannte-Gefahr, Stand 25.08.2016

Versicherungsbedingungen zu vergleichen ist sogar für viele Vermittler, insbesondere aber natürlich für Privatpersonen sehr schwierig. Wenn Sie das selbst versuchen möchten, müssen Sie sich je Tarif durch etwa 40 bis 60 Seiten der Vertragsunterlagen quälen. Selbst wenn Sie das täten und wüssten, was enthalten sein sollte, müssten Sie juristisch ausgebildet sein, um verlässlich einschätzen zu können, welche Formulierungen vor Gericht Bestand haben. In der Folge werde ich Ihnen noch ein Beispiel dazu zeigen, damit Sie einen Eindruck gewinnen, was ich damit meine.

In der Analyse von Versicherungsbedingungen habe ich selbst jahrelange Erfahrung. Dennoch sichere ich mich ab, indem ich auf deren Prüfung durch ausgebildete Juristen zurück greife. Das mache ich, damit Sie im Leistungsfall nicht mit leeren Händen dastehen, weil der Versicherer nicht leisten muss.

Hier jetzt aber eine nicht abschließende Aufstellung wichtiger Leistungsmerkmale der Berufsunfähigkeitsversicherung der Generali Deutschland Lebensversicherung a.G. (Stand 01.2022): 

Header

Generali

Tarif / Bedingungen Stand

 BUV 928 / 01.2022

Geltungsbereich

Versicherungsschutz weltweit nur, wenn keine direkt anwendbaren Sanktionen / Embargos der EU, BRD o. USA (soweit dem nicht europäische o. dt. Rechtsvorschriften entgegenstehen) bestehen

Versicherte Ereignisse

Krankheit, Körperverletzung, mehr als altersentsprechender Kräfteverfall (ärztlich nachzuweisen)

Verzicht auf abstrakte Verweisung klar definiert?

Ja

Zeitlich unbefristete Anerkenntnisse ohne Ausnahmen?

Nein, einmalige Befristung auf 18 Monate möglich

Zumutbare Einkommensminderung bei der konkreten Verweisung exakt definiert für Nichtselbständige / für Selbständige?

Ja / Nein

Zumutbare Einkommensminderung bei der Umorganisation (Selbständige) exakt definiert?

Ja

Verzicht auf Ausweitung der Umorganisationsklausel für Selbständige auf Freiberufler (Niedergelassene Ärzte)?

Ja

Verzicht auf Zuweisung betrieblich anfallender Arbeitsabläufe an Mitarbeiter?

Ja

Verzicht der Pflicht zur Mitteilung bei Verbesserung des Gesundheitszustandes / Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit

Ja / Ja

Verzicht auf die Ausweitung der Verpflichtung zur Befolgung von ärztlichen Anordnungen / Heilbehandlungen auf Maßnahmen / Empfehlungen  

Ja

Wird auf medizinische Anordnungen im Bereich der alternativen Medizin verzichtet? 

Ja

Verzicht zur Einhaltung von Diäten oder Suchtentzügen?

Nein

Uneingeschränkter BU-Schutz auch bei vorsätzlichen Verkehrsdelikten?

Nein, grob fahrlässige und fahrlässige Verstöße und vorsätzliche Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sind mitversichert, andere vorsätzliche Verkehrsdelikte nicht

Mitversicherung von humanitären Hilfeleistungen (z.B. "Ärzte ohne Grenzen") bei Krieg und kriegerischen Ereignissen?

Nein, nur außerhalb der territorialen Grenzen der NATO mit Mandat der NATO, UNO, o.ä. 

Generelle Mitversicherung Einsatz von ABC-Waffen oder von radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen

Nur wenn dieser nicht darauf gerichtet ist, Vielzahl Personen zu gefährden bzw. 1 ‰ Bestand d. VU betroffen u. sich dessen Leistungsbedarf nicht erhöht 

Wie oft hintereinander kann einer vereinbarten Dynamik widersprochen werden?

2-mal

Wiedereingliederungshilfe? / Umorganisationshilfe?

Ja / Ja

Garantierte Steigerung der BU-Rente im Leistungsfall gegen Mehrbeitrag einschließbar?

Ja

max. Stundungszeitraum? / max. Rückzahlungszeitraum?

24 Monate / 36 Monate

Beitragsstundung bei vollem BU-Schutz? / zinslos bei Arbeitslosigkeit / zinslos bei gesetzlicher Elternzeit?

Ja / Ja / Ja

Regelungen zur zeitnahen Info bei der Leistungsprüfung?

4 Wochen

Infektionsklausel für Human-, Zahnmediziner / ... auch Studenten?

Ja / Nein

Greift Infektionsklausel auch bei teilweisem Tätigkeitsverbot?

Nein

Infektionsklausel auch aufgrund gesetzlicher Vorschriften / aufgrund Vorlage eines Hygienikerplans?

Nein

Leistung auch bei Arbeitsunfähigkeit? / als Zusatzbaustein optional einschließbar?

Ja / Ja

Frühester Leistungsbezug nach wie vielen Monaten ununterbrochener AU?

6 Monaten

Maximale Leistungsdauer aufgrund Arbeitsunfähigkeit?

18 Monate

Nachversicherung bis Alter / ... auch ohne Ereignis? / ... ohne erneute Risikoprüfung?

50 Jahre / Ja / Nein

Nachversicherung muss innerhalb welcher Frist ausgeübt werden?

6 Monate


Wie erwähnt ist diese Auflistung nicht abschließend.

Bei umfassender Betrachtung der Versicherungsbedingungen lässt sich festhalten, dass die Generali Deutschland Lebensversicherung AG einige relevante Punkte in den Versicherungsbedingungen zu ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht oder nachteilig für die versicherte Person geregelt hat. Zu erwähnen sind hier beispielsweise die Regelungen zum Geltungsbereich, zum Kräfteverfall, zum befristeten Anerkenntnis oder zur Mitversicherung von humanitären Hilfeleistungen wie etwa im Rahmen von "Ärzte von Grenzen". Die Regelung zum Widerspruch zur Beitragsdynamik ist nicht zeitgemäß und es besteht die reelle Gefahr, dass dieses wichtige Recht verfällt. 

In Summe sind die Versicherungsbedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung der Generali Deutschland Lebensversicherung AG im Marktvergleich, insbesondere für Mediziner, als mangelhaft zu bezeichnen.

Wie ist die Nachversicherungsgarantie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung der Generali  Deutschland Lebensversicherung AG gestaltet?


Innerhalb der Nachversicherungsgarantie ist geregelt, wann und in welchem Umfang der Versicherte ohne erneute Gesundheitsprüfung, mitunter sogar ohne erneute Risikoprüfung erhöhen darf.

Wenn lediglich auf eine erneute Gesundheitsprüfung verzichtet wird, könnte es - je nach Ausgestaltung -  sein, dass zum Beispiel für die neu hinzukommende Berufsunfähigkeitsrente eine neue Berufsgruppeneinstufung erfolgt, sprich die dann aktuelle Tätigkeit, die eventuell aus Sicht des Versicherers ein höheres Risiko bedeutet, versichert wird.

Eine ausführliche Übersicht zu den verschiedenen Nachversicherungsgarantien habe ich in dem folgenden Artikel zusammengestellt:

Die Generali Deutschland Lebensversicherung AG sieht in den aktuellen Versicherungsbedingungen Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung (Stand 01/2022) sowohl eine anlassabhängige Erhöhung ohne erneute Gesundheitsprüfung als auch eine anlassunabhängige Erhöhungsmöglichkeit vor. 

Die anlassabhängige Erhöhung kann innerhalb von 6 Monaten nach Eintritt eines der folgenden Ereignisse unter Vorlage geeigneter Nachweise genutzt werden:

(1) Sofern nach Vertragsbeginn eines der nachfolgend beschriebenen Ereignisse für die versicherte Person eintritt und keiner der Ausschlussgründe nach Absatz 3 vorliegt, haben Sie das Recht, die bei Vertragsabschluss vereinbarten Versicherungsleistungen ohne (erneute) Gesundheitsprüfung gegen entsprechende Beitragszahlung zu erhöhen:

  • Erreichen der Volljährigkeit
  • Erstmalige Aufnahme einer Berufstätigkeit (einschließlich Beginn einer Berufsausbildung) 
  • Abschluss der Berufsausbildung (einschließlich abgelegtem Hochschulexamen oder abgelegter Meisterprüfung)
  • Aufnahme einer selbstständigen hauptberuflichen Tätigkeit
  • Reduzierung oder Wegfall einer betrieblichen Altersversorgung zu Gunsten der versicherten Person
  • Gehaltssteigerung um mindestens 10% gegenüber dem Vorjahr
  • Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft nach dem Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft
  • Ehescheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft nach dem Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft
  • Tod des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners
  • Geburt eines Kindes
  • Adoption eines Kindes
  • Baubeginn oder Kauf einer Wohnimmobilie durch die versicherte Person oder ihren Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner
  • Abschluss einer akademischen Weiterqualifikation (zum Beispiel Facharztausbildung, Master, Staatsexamen); dies gilt für Akademiker, die eine berufliche Tätigkeit ausüben, die ihrer Ausbildung entspricht

Anlassunabhängige Erhöhung

(2) Unabhängig von den oben beschriebenen Ereignissen haben Sie - sofern kein Ausschlussgrund nach Absatz 3 vorliegt - alle fünf Jahre ab dem Versicherungsbeginn das Recht, zum jeweiligen Versicherungsjahreswechsel die bei Vertragsabschluss vereinbarten Versicherungsleistungen ohne (erneute) Gesundheitsprüfung gegen entsprechende Beitragszahlung zu erhöhen.

Hierbei muss Ihr Erhöhungswunsch vor dem oben genannten Versicherungsjahreswechsel bei uns eingegangen sein.

(3) Die Anpassungsgarantie besteht nicht bzw. erlischt rückwirkend, wenn ...

  • die versicherte Person das 50. Lebensjahr vollendet hat oder
  • die Versicherung vor dem vereinbarten Ablauf der Beitragszahlungsdauer beitragsfrei gestellt wird oder
  • wir den betreffenden Tarif für neu abzuschließende Verträge nicht mehr anbieten oder
  • die versicherte Person berufsunfähig im Sinne dieser Bedingungen ist oder wenn aus diesem Vertrag oder anderen Verträgen bei unserer Gesellschaft Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit, Invalidität, Berufs-oder Erwerbsunfähigkeit, einer schweren Krankheit oder Beeinträchtigung einer körperlichen Fähigkeit der versicherten Person beantragt oder erbracht werden bzw. wurden oder
  • die jeweilige jährliche Rente zur Arbeitskraftabsicherung mehr als 24.000 € beträgt. Bei dieser Grenze werden Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits-sowie Grundfähigkeitsrenten aus allen bestehenden und gleichzeitig beantragten Versicherungen bei unserer Gesellschaft sowie eine evtl. Bonusrente aus der Überschussbeteiligung angerechnet. Bei mehreren gleichzeitig beantragten Erhöhungen sind Leistungserhöhungen nur solange möglich, bis die Grenze von 24.000 € durch eine Erhöhung erstmals überschritten wird. Weitere gleichzeitig beantragte und künftige Erhöhungen sind dann nicht mehr möglich. 

Die Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente ohne erneute Gesundheitsprüfung
ist innerhalb folgender Grenzen möglich:

(5) Bei jedem der in Absatz 1 genannten Ereignisse sowie im Rahmen Ihres Erhöhungsrechtes gemäß Absatz 2 kann – vorbehaltlich von Absatz 3 – die bestehende Berufsunfähigkeitsrente erhöht werden bzw. eine Berufsunfähigkeitsrente im Rahmen einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (mit)versichert werden. Die Erhöhung der jährlichen Versicherungsleistung darf dabei maximal 3.600 €, innerhalb von fünf Jahren jedoch insgesamt maximal 12.000 € betragen. Hierbei werden die hinzukommenden Versicherungsleistungen aus allen bei unserer Gesellschaft bestehenden Verträgen mit Versicherungsschutz für den Fall der Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit oder der Beeinträchtigung einer körperlichen Fähigkeit berücksichtigt. Bei den vorgenannten Höchstsummen werden als Versicherungsleistung angerechnet

  • die jährliche Berufsunfähigkeits- bzw. Erwerbsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitsrente einschließlich einer evtl. Bonusrente und eines evtl. Kundenbonus aus der Überschussbeteiligung sowie
  • der auf kapitalbildende Versicherungen entfallende Beitrag für ein Jahr, sofern hierfür die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit oder einer Beeinträchtigung einer körperlichen Fähigkeit der versicherten Person versichert ist.

Konkret kann die ursprünglich versicherte Berufsunfähigkeitsrente im Rahmen der Nachversicherungsgarantie auf maximal 24.000 Euro jährlich bzw. 2.000 Euro monatlich erhöht werden. Diese Obergrenze ist nicht mehr zeitgemäß und genügt insbesondere auch Medizinern nicht, um unabhängig von der Entwicklung ihres Gesundheitszustandes bzw. unabhängig von Ihrer künftigen Krankengeschichte die versicherte Berufsunfähigkeitsrente auf ein angemessenes Absicherungsniveau anzuheben. Ebenfalls ungenügend ist die Größe der Anpassungsschritt mit gerade einmal 3.600 Euro/Jahr bzw. 300 Euro/Monat.

Fazit


Der Beitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Generali Deutschland Lebensversicherung AG ist, insbesondere für Medizinstudenten und Ärzte, als hoch bis sehr hoch zu bezeichnen, da der Nettobeitrag in vielen Fällen 40 bis 50%, der Bruttobeitrag in der Spitze sogar 100%, über dem Niveau von relevanten Wettbewerbern liegt.

Dies wiegt umso schwerer, da die Versicherungsbedingungen der Generali Deutschland Lebensversicherung AG an einigen Stellen nicht mehr zeitgemäß und nachteilig für die versicherten Personen formuliert sind. Unter anderem erwähnenswert sind die hierbei die Regelungen zum Geltungsbereich, zum Kräfteverfall, zum befristeten Anerkenntnis oder zur Mitversicherung von humanitären Hilfeleistungen wie etwa im Rahmen von "Ärzte von Grenzen". Der Anpassung im Rahmen der Beitragsdynamik kann lediglich zweimal in Folge widersprochen werden.

Die Regelungen zur Nachversicherungsgarantie sind ebenfalls nicht mehr zeitgemäß und erlauben es insbesondere Medizinern nicht, ihre ursprünglich vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente - unabhängig von der künftigen Entwicklung ihres Gesundheitszustandes - auf ein angemessenes Niveau anheben zu können. Bereits zum Beginn der Weiterbildungszeit zum Facharzt droht hier eine Unterversicherung! 

Die Analyse der Versicherungsbedingungen wurde mit großer Sorgfalt durchgeführt. Dennoch kann ich keine Haftung für die Richtigkeit der gemachten Angaben übernehmen und verweise auf die jeweiligen Versicherungsbedingungen

Anmerkung zur Tarifwahl

Grundsätzlich gilt, dass es nicht DIE eine beste Berufsunfähigkeitsversicherung für alle gibt. So kann die Allianz Berufsunfähigkeitsversicherung für manche die beste oder zumindest eine sehr gute Wahl sein. Für andere hingegen werden am Ende hingegen andere Tarife die bessere Wahl sein. Warum ist das so?

Sie üben eine bestimmte Tätigkeit aus, vielleicht sind Sie Medizinstudent, angestellter Assistenzarzt in der Augenheilkunde, niedergelassener Kinderarzt oder Stabsarzt bei der Bundeswehr. 

Ihre Angaben zu den Gesundheitsfragen unterscheiden sich von denjenigen Ihres Partners oder Ihres Kollegen. Jeder Versicherer bewertet diese Angaben anders. Zum Glück! Denn wenn der eine Anbieter Sie nicht versichern möchte oder Ihre Wirbelsäule vom Versicherungsschutz ausschließen möchte, bietet Ihnen ein anderer womöglich Versicherungsschutz zu normalen Konditionen. 

Sie üben andere Hobbys (Klettern, Tauchen, Triathlon, Reitsport, etc.) aus als Ihr Bekannter. Der Versicherer, der Ihren Bekannten versichert hat, verlangt von Ihnen womöglich 50 oder 100 Prozent Beitragszuschlag. Kann es dann auch für Sie der richtige Versicherer sein?

Sie werden vermutlich einen anderen Lebensweg einschlagen als Ihre Bekannten. Vielleicht wollen Sie sich irgendwann niederlassen, vielleicht auch nicht. Vielleicht üben Sie irgendwann keine ärztliche Tätigkeit mehr aus. Vielleicht gründen Sie irgendwann eine Familie, vielleicht aber auch nicht. Vielleicht möchten Sie irgendwann auswandern, vielleicht auch nicht. Somit benötigen Sie vielleicht einmal eine höhere Absicherung oder umfangreichere Anpassungsmöglichkeiten oder Versicherungsschutz bei humanitären Einsätzen im Ausland oder oder oder ...

Wenn es so viele Möglichkeiten gibt, warum sollten Sie sich dann auf einen Tarif einschränken, nur weil dieser der einzige Tarif ist, der Ihnen angeboten werden kann, er Ihren Berufsstand in der Bezeichnung trägt oder Ihr Kollege sich für diesen entschieden hat (Ihr Kollege ist in der Regel kein Experte für Berufsunfähigkeitsversicherung!)? 

Mit meiner Hilfe erhalten Sie den Versicherungsschutz, der zu Ihnen passt. Dazu prüfe ich im ersten Schritt, welcher Anbieter Ihnen aufgrund Ihrer Tätigkeit, Ihrer Hobbys und Ihren Angaben zu den Gesundheitsfragen die besten Konditionen bietet. Von den infrage kommenden Anbietern prüfe ich aus juristischer Sicht die zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen und stelle Ihnen die Vorteile und Nachteile gegenüber. Im Anschluss betrachten wir die jeweiligen Gestaltungsmöglichkeiten und die anfallenden Beiträge. Nur so gelangen wir zu dem für Sie passenden Versicherungsschutz.     

Wenn Sie den für Sie passenden Versicherungsschutz möchten, freue ich mich von Ihnen zu hören. Egal ob Sie in Ulm leben oder in einem anderen Ort in Deutschland.  

Anmerkung zur Vertragsgestaltung

Grundsätzlich kann bei fast allen Anbietern die Berufsunfähigkeitsrente als selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung sowie als Berufsunfähigkeitszusatzversicherung an einer privaten Rentenversicherung oder an einer steuerlich geförderten Basisrentenversicherung abgeschlossen werden. Die größten Unterschiede weist die Kombination mit einer Basisrente auf, weshalb ich hierzu bereits einen gesonderten Artikel verfasst habe.  

Um es vorwegzunehmen, die Verbraucherzentrale und auch ich raten Ihnen grundsätzlich Altersvorsorge und Berufsunfähigkeitsversicherung zu trennen. Durch die Kombination von steuerlich geförderter Basisrente und Berufsunfähigkeitsversicherung ergibt sich - bei korrekter Gestaltung - durchaus ein steuerlicher Vorteil, für den allerdings auch gewisse Einschränkungen und Nachteile in Kauf genommen werden müssen.

Informationen zur Wahl der Vertragsparameter wie Rentenhöhe, Inflationsausgleich, etc. können Sie dem nachfolgenden Artikel entnehmen.

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