Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen

Oftmals führen schwere Erkrankungen oder Unfallfolgen dazu, dass man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Treffen kann es ungeachtet des Alters jeden, sodass der Abschluss einer Police schon in jungen Jahren erfolgen sollte. Je jünger der Versicherungsnehmer ist, desto günstiger sind auch die Prämien. Ältere Menschen sind häufiger krank und müssen daher tiefer in die Tasche greifen.

Die Berufsunfähigkeitsabsicherung gehört zu den wichtigsten Vorsorgemaßnahmen, die jeder arbeitende Mensch treffen sollte. Das gilt nicht nur für Angestellte, sondern vor allem auch für Freiberufler oder selbstständige Unternehmer. Jeder, der von seinem Arbeitseinkommen lebt, hat erhebliche Einbußen, wenn er berufsunfähig wird. Wer in diesem Fall dann überhaupt noch staatliche Unterstützung erhält, kann sich damit in der Regel kaum über Wasser halten. Eine gute Police sichert hingegen im Ernstfall den gewohnten Lebensstandard, wenn kein Einkommen mehr vorhanden ist. Jedoch geht dem Abschluss eines Versicherungsvertrages eine Gesundheitsprüfung voraus. Der Versicherungsnehmer muss im Antrag Fragen zu seinem aktuellen Gesundheitszustand und etwaigen Vorerkrankungen wahrheitsgemäß beantworten. Dabei kann es auch passieren, dass der Antrag vom Versicherer abgelehnt wird, es zum vertraglichen Ausschluss der angegebenen Erkrankung kommt oder Risikozuschläge festgelegt werden. 

Gibt es aber nicht doch eine Möglichkeit, die Gesundheitsprüfung zu umgehen?

Im Normalfall nicht, aber zumindest gibt es durchaus Anbieter von Policen, die eine vereinfachte Prüfung mit weniger Fragen ermöglichen. In der Regel handelt es sich hierbei um Rahmenverträge, die beispielsweise nur Mitgliedern eines bestimmten Verbandes zugänglich sind, oder um befristete Aktionen. 

Gesundheitsprüfung sichert Anbieter ab


Zahlreiche Arbeitnehmer, die sich gegen Berufsunfähigkeit absichern möchten, leiden bei Antragsstellung schon unter gesundheitlichen Problemen. Das gilt vor allem, wenn die Betroffenen schon älter sind. Dabei führen nicht nur orthopädische Erkrankungen oder Krebserkrankungen zur Berufsunfähigkeit, sondern immer öfter auch psychische Leiden wie etwa Depressionen. Wer aufgrund einer solchen Erkrankung schon eine Psychotherapie absolviert hat, wird unter Umständen vom Versicherer abgewiesen.

Doch warum erhalten gerade Menschen, die einen solchen Schutz am meisten brauchen, diesen nicht, fragen Sie sich?

Auch die Anbieter möchten sich gegen die Risiken vermehrter Schadensfälle absichern. Wer schon eine umfangreiche Krankenakte besitzt oder einen risikobehafteten Beruf ausübt, erhöht auch das Risiko des Versicherers, in Leistung treten zu müssen. Anhand des Berufes, Alters und Fragenkataloges kalkuliert der Anbieter sozusagen die Wahrscheinlichkeit eines Schadenfalles. Daraufhin kann er den Antrag ganz ablehnen, einzelne Risikofaktoren im Vertrag ausschließen oder einen finanziellen Zuschlag fordern. Die für Ablehnungen seitens der Versicherer angeführten Gründe müssen jedoch Hand und Fuß haben. So sieht das Gesetz beispielsweise vor, dass auch Menschen mit bestehenden Behinderungen einen Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben.

So ganz werden Sie auf jeden Fall nicht um eine Gesundheitsprüfung herumkommen. Angebote, die dies dennoch versprechen, sollten Sie ganz genau überprüfen. Oftmals dienen solche Aussagen nur dazu, um Kunden anzulocken. Wenn Sie sichergehen wollen, dass Sie es mit einem seriösen Anbieter zu tun haben, sollten Sie sich von einem Experten für Berufsunfähigkeitsversicherung beraten lassen. Gern stehe ich Ihnen hierfür als Ansprechpartner zur Verfügung. Fragen Sie gern einen Termin für eine kostenfreie Beratung durch mich an. 


Was Sie bei der Gesundheitsprüfung erwartet


Nicht alle Versicherer stellen ausschließlich immer dieselben Gesundheitsfragen. Diese können sich von Anbieter zu Anbieter unterscheiden. In der Regel werden aber Fragen zu den allgemeinen Lebensgewohnheiten und zu Vorerkrankungen gestellt. Meist geht es dabei um Erkrankungen der letzten fünf (im ambulanten Bereich) oder zehn Jahre (im stationären Bereich sowie mitunter bei Operationen). Angaben zu Größe und Gewicht sind ebenfalls erforderlich, denn auch daraus lassen sich schon mögliche Risikofaktoren etwa bedingt durch Übergewicht erkennen. 

Immer mehr Arbeitnehmer leiden aufgrund des steigenden Leistungsdrucks in unserer schnelllebigen Gesellschaft unter psychischen Erkrankungen wie etwa Depressionen oder Burn-out. Daher wird zusätzlich der psychische Gesundheitszustand des Antragstellers genauer unter die Lupe genommen. Manchmal fragen die Versicherer auch nach konkreten Stressfaktoren, denen der Betroffene ausgesetzt ist.

Wer Raucher ist, zu viel Alkohol trinkt oder gefährliche Hobbys ausübt, hat auch einen schwierigeren Stand, denn er wird vom Versicherer gleich der entsprechenden Risikogruppe zugeordnet. Neben dem Fragenkatalog zieht der Anbieter häufig auch die Ergebnisse ärztlicher Untersuchungen sowie ärztliche Atteste zur Ermittlung des Gesundheitszustandes heran.

Als Antragssteller sollten Sie auf keinen Fall falsche Angaben machen oder Erkrankungen einfach verschweigen, auch dann nicht, wenn Sie selbst Ihr Gesundheitsproblem als banal bewerten. Ansonsten droht Ihnen bei tatsächlicher Berufsunfähigkeit schlimmstenfalls die Verweigerung von Leistungen durch den Versicherer.

Nutzen Sie deshalb meine Expertise und lassen Sie VOR der Antragsstellung eine anonymisierte Risiko-Voranfrage durchführen: 

Police ohne Gesundheitsfragen also nur Mythos?


Ganz ohne Gesundheitsfragen geht es beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitspolice im Normalfall nicht. Policen mit vereinfachter Gesundheitsprüfung können meist nur von jüngeren Versicherungsnehmern abgeschlossen werden und sind nahezu immer in der Rentenhöhe, die abgesichert werden kann, erheblich begrenzt.

Wer jedoch schon eine Police besitzt, die auch eine sogenannte Nachversicherungsgarantie enthält, muss bei Änderungen einzelner Vertragspositionen - im Wesentlichen geht es auch hier wiederum um die Rentenhöhe - keine erneute Gesundheitsprüfung über sich ergehen lassen. So können Versicherungsnehmer die im Vertrag festgelegte Rente beispielsweise wegen Heirat oder der Geburt eines Kindes ohne weiteren Aufwand erhöhen. Diese Klausel ist aber nicht automatisch in jeder Police enthalten, sodass sich hier ein Blick in die Versicherungsbedingungen empfiehlt. 

Es stellt sich sowieso die Frage, ob ein Versicherungsschutz gegen Berufsunfähigkeit ohne vorausgehende Gesundheitsprüfung überhaupt sinnvoll wäre. Solidarisch wäre sie womöglich. Ohne Dokumentation Ihres Gesundheitszustandes können Sie lediglich eine Standardpolice, die nicht an Ihre tatsächlichen Lebensumstände angepasst ist, erwarten. Deshalb müssten die Prämien auch für eigentlich gesunde Versicherungsnehmer von vornherein deutlich höher sein, da eine Standardprämie für alle mit mindestens durchschnittlichen Risiken kalkuliert sein müsste. Das wiederum wäre ein klarer Nachteil für alle gesunden Versicherten.

Wer sich optimal gegen Berufsunfähigkeit absichern möchte, benötigt ein individuell auf die eigenen Bedürfnisse zugeschnittenes Versicherungspaket. Das kann Ihnen aber kein Versicherer anbieten, ohne Ihren Gesundheitszustand und Ihre Lebenssituation zu kennen. Gesundheitsfragen sind also nicht für jeden eine Stolperfalle. Die meisten Versicherungsnehmer profitieren eher davon. Wer die Hürde der Gesundheitsprüfung dennoch fürchtet, sollte die Unterstützung durch einen Experten in Anspruch nehmen, der unabhängig von den Versicherern agiert, im Vorfeld anonymisierte Risikovoranfragen stellt und das für Sie beste Angebot ermittelt.

Vor- und Nachteile der vereinfachten Gesundheitsprüfung


Zwar gibt es zum üblichen Ablauf einer Gesundheitsprüfung vor Vertragsabschluss einige Alternativen, diese sollten aber hinsichtlich ihrer Vor- und Nachteile genau überprüft werden. So fragen einige Versicherer nicht gezielt nach einzelnen Vorerkrankungen. Stattdessen wird beispielsweise überprüft, ob eine Behinderung oder verminderte Erwerbsfähigkeit vorliegt und ob der Versicherungsnehmer sich in den letzten fünf Jahren länger als vier Monate einer ärztlichen Behandlung unterzogen hat. Andere Anbieter fragen hingegen nur nach den Erkrankungen der letzten 12, 24 oder 36 Monate.


Doch der Haken an der Sache:

Diese vereinfachten Verfahrensweisen werden meist im Rahmen von Sonderaktionen auf bestimmte Zielgruppen begrenzt. In der Regel sprechen Versicherer damit weniger risikobehaftete Berufsgruppen und vor allem jüngere Menschen an, da diese im Durchschnitt gesünder sind als ältere Menschen. Dabei sind gerade ältere Personen oftmals besonders dringend auf einen Versicherungsschutz angewiesen.


Die meisten Versicherer bieten für die Antragstellung und die Beantwortung der reduzierten Gesundheitsfragen einen Onlineservice an. Sollten Sie jedoch für den Antrag relevante Vorerkrankungen haben, kommen Sie um ein paar zusätzliche Fragen, und damit Angaben, auch nicht herum. Wer den herkömmlichen Weg bevorzugt, kann sich das entsprechende Formular auch zuschicken oder sich die Unterlagen vor Ort im Büro der Versicherung aushändigen lassen. Eine Beantwortung der Fragen direkt vor Ort empfiehlt sich jedoch nicht. Sie sollten sich für das Ausfüllen der Formulare genug Zeit nehmen und dafür gegebenenfalls auch einen Experten oder eine Expertin zurate ziehen. So stellen Sie sicher, dass Sie zwar bei der ganzen Wahrheit bleiben, aber auch nicht mehr Angaben machen als nötig. 


Wichtig ist im Rahmen der wahrheitsgemäßen Beantwortung der Gesundheitsfragen die Übereinstimmung mit den ärztlichen Dokumentationen in Ihrer Patientenakte beim Hausarzt oder bei Fachärzten. In der Regel verzichten die Versicherer zwar im Rahmen der Gesundheitsprüfung auf eine Anfrage bei Ihren Ärzten, auszuschließen ist diese aber gerade bei komplizierten Sachverhalten nicht. Tatsächlich prüfen Versicherer Ihre Angaben im Antrag erst im Ernstfall, sprich im Leistungsfall beziehungsweise dann, wenn Sie auf die Zahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente angewiesen sind. Sollten dann Diagnosen auftauchen, die im Antrag nicht angegeben wurden, kann das je nach Relevanz und dem Grad Ihres Verschuldens im schlimmsten zu einer Leistungsfreiheit des Versicherers führen. Achten Sie deshalb im Antrag auf korrekte und vollständige Angaben!

Bevor Sie sich fragen:

Natürlich dürfen Krankenkassen und Ärzte Ihre Krankendaten nur mit Ihrer Einwilligung übermitteln. Allerdings muss dem Versicherer die Möglichkeit gegeben werden, Ihre Angaben zu überprüfen.

Lückenhafte Angaben bei der Gesundheitsprüfung


Da dieser Punkt so wichtig ist, möchte ich ihn noch einmal wiederholen: Wer bei der Gesundheitsprüfung lückenhafte oder gar falsche Angaben macht, muss schlimmstenfalls mit dem Erlöschen des Schutzes gegen Berufsunfähigkeit rechnen. Im Leistungsfall prüft der Versicherer nämlich ganz genau, ob die Angaben des Betroffenen korrekt gewesen sind. Bei Unstimmigkeiten können Leistungen verweigert werden.
Aber was passiert, wenn Sie bei den Angaben das eine oder andere Detail ohne böse Absicht einfach nur vergessen haben? Nun, der Versicherer müsste Ihnen zuerst einmal nachweisen, dass Sie absichtlich einen Täuschungsversuch herbeigeführt haben. Bestätigt sich dies, kann der Anbieter den Vertrag allerdings innerhalb eines Monats kündigen oder rückwirkend höhere Beiträge fordern.

Als Beispiel hierzu nachfolgend der Auszug eines Versicherers zur Belehrung über die vorvertragliche Anzeigepflicht:

Belehrung zur Anzeigepflichtverletzung
– Mitteilung nach § 19 Abs. 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
damit wir Ihren Versicherungsantrag bzw. Ihre Angebotsanforderung ordnungsgemäß prüfen können, ist es notwendig, dass Sie die gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen.
Angaben, die Sie nicht gegenüber dem Versicherungsvermittler machen möchten, sind unverzüglich und unmittelbar gegenüber dem Versicherer schriftlich nachzuholen.

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Information entnehmen.

Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen?
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Kommen nach Antragstellung bzw. Angebotsanforderung erstmals weitere gefahrerhebliche Umstände (z.B. Krankheiten, Unfallfolgen oder körperliche Schäden) hinzu, besteht dafür keine Anzeigepflicht. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet. In diesem Fall sind auch neu hinzugekommene gefahrerhebliche Umstände anzeigepflichtig.

Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird?

1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes
Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand

- weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles
- noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht

ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben.
Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht. Zusätzlich haben Sie Anspruch auf die Auszahlung eines ggf. vorhandenen Rückkaufswertes.

2. Kündigung
Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig verletzt haben, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Der Versicherungsvertrag wandelt sich dann in eine beitragsfreie Versicherung um, sofern die dafür vereinbarte Mindestversicherungsleistung erreicht wird.
Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

3. Vertragsanpassung
Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil.
Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsanpassung fristlos kündigen.
Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen.

4. Ausübung unserer Rechte
Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsanpassung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen.
Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist.
Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsanpassung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten
Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsanpassung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben.

5. Stellvertretung durch eine andere Person
Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der Vertragsanpassung und der Ausschlussfrist für die Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

Wenn Sie unbeabsichtigte Fehler und Lücken bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen und damit auch viel Ärger vermeiden möchten, sollten Sie sich von einem Versicherungsexperten oder einer Versicherungsexpertin informieren lassen.
Erkrankungen, die nach Erhalt des abgeschlossenen Vertrages auftreten, muss der Versicherungsnehmer übrigens nicht nachträglich melden.

Fazit


Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ohne vorherige Gesundheitsfragen ist nichts weiter als Wunschdenken. Bestimmte Zielgruppen wie etwa junge Menschen können sich lediglich einer vereinfachten Gesundheitsprüfung unterziehen. Ältere Arbeitnehmer oder Menschen, die beruflich ein hohes Risiko tragen, müssen hingegen tiefer in die Tasche greifen oder mit vertraglichen Ausschlüssen rechnen. Dennoch gilt: Eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit mit der einen oder anderen Einschränkung ist besser als gar kein Schutz. Wer sich von einem Versicherungsfachmann beraten und unterstützen lässt, findet in der Regel auch mit gesundheitlichen Einschränkungen eine geeignete Police.

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