Berufsunfähigkeitsversicherung der Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. – Was taugt sie wirklich?

Die Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. mag nicht jedem ein Begriff sein, zumal es zur Unternehmensphilosophie gehört, keine aufwendige Werbung auf Kosten der Versicherten zu schalten. Gemessen an den Beitragseinnahmen hat die Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. einen Anteil am deutschen Versicherungsmarkt von 1,5 Prozent, was eine durchschnittliche Größe ist. Denn lediglich drei Lebensversicherer, allen voran die Allianz Lebensversicherung AG, haben einen Anteil von über 4 Prozent am Gesamtmarkt. Der Vertrieb bei der Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. erfolgt hauptsächlich über Versicherungsmakler und Mehrfachagenten.

Zu den von der Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. angebotenen Produkten zählt insbesondere auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung, welche wir uns im Folgenden genauer ansehen werden.

Gliederung

Kostenlose Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Sie haben bisher noch keinen Schutz gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit? Dann sollten Sie umso mehr heute als Morgen handeln und jetzt Ihr kostenfreies Angebot zur Berufsunfähigkeitsversicherung anfordern.

Oder besitzen Sie bereits einen Versicherungsvertrag, sind aber unsicher, ob zum Beispiel die Versicherungsbedingungen wirklich gut sind? Dann können Sie jetzt eine fachlich fundierte Zweit-Meinung einholen.

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Wie liegt der Beitrag der Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. im Vergleich?


Werfen wir einen Blick auf die Standardbeiträge, d.h. auf die Beiträge ohne mögliche Beitragszuschläge aufgrund von Vorerkrankungen oder erhöhten Freizeitrisiken. 

Betrachten wir zunächst einen Medizinstudenten, 25 Jahre, der 1.500 Euro Berufsunfähigkeitsrente bis Endalter 67 versichern will. Inklusive einer garantierten Steigerung der Rente im Leistungsfall (Leistungsdynamik) in Höhe von 2% pro Jahr und auch einer Leistung bei Arbeitsunfähigkeit ergeben sich für die Anbieter Alte Leipziger, HDI, Deutsche Ärzteversicherung und eben die Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. folgende Beiträge:

Header

Volkswohl Bund

Alte Leipziger

HDI

Deutsche Ärzte-versicherung

Bruttobeitrag

98,93

84,80

87,36

101,55

Nettobeitrag

64,30

66,14

65,52

66,26

Schauen wir uns nun die Beiträge für einen nicht-operativ tätigen Assistenzarzt an, 28 Jahre, der 2.500 Euro Berufsunfähigkeitsrente bis Endalter 67 versichern will. Inklusive einer garantierten Steigerung der Rente im Leistungsfall (Leistungsdynamik) in Höhe von 2% pro Jahr und auch einer Leistung bei Arbeitsunfähigkeit ergeben sich für die Anbieter Alte Leipziger, HDI, Deutsche Ärzteversicherung und eben die Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G.:

Header

Volkswohl Bund

Alte Leipziger

HDI

Deutsche Ärzte-versicherung

Bruttobeitrag

147,22

143,50

142,89

179,16

Nettobeitrag

95,69

111,93

114,57

116,90

Anmerkung:

Sowohl die Alte Leipziger Lebensversicherung a.G. als auch die Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. unterscheiden zwischen operativ und nicht-operativ tätigen Ärzten. Für operativ-tätige Assistenzärzte wäre der Beitrag um etwa 30% bzw. 43% gegenüber dem oben angegebenen Betrag höher.

Die Alte Leipziger, die Deutsche Ärzteversicherung und die Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. fragen zudem nach dem Rauchverhalten, sprich der Beitrag steigert sich um circa 12 bis 30 (!) Prozent, je nach Versicherer, wenn in den letzten 12 Monaten geraucht wurde.

Die Allianz hat die Leistung bei Arbeitsunfähigkeit immer enthalten, sprich sie ist nicht wie bei der Alte Leipziger Lebensversicherung a.G., bei der Deutsche Ärzteversicherung AG oder der Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. gegen Mehrbeitrag optional versicherbar. 

Wie leistungsstark/-schwach sind die Versicherungsbedingungen der Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. im Vergleich?


Das wichtigste Kriterium einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Qualität ihrer Versicherungsbedingungen. Denn diese entscheiden darüber, wann ein Versicherer leisten muss und wann er seine Leistungspflicht umgehen könnte. Die Versicherungsbedingungen sind zudem Bestandteil Ihres Versicherungsvertrages und bleiben für die gesamte Vertragslaufzeit unverändert. Beiträge können hingegen, zumindest bis zu dem Bruttobeitrag, angepasst werden. Bilanzkennzahlen können sich über die Jahre verbessern und verschlechtern. Im Vergleich zu den Versicherungsbedingungen sind sie eher ein sekundäres Entscheidungskriterium. 

Wie wichtig die Versicherungsbedingungen sind, bestätigt auch die Verbraucherzentrale:

Außerdem sollten vor dem Abschluss unbedingt die Versicherungsbedingungen gecheckt werden: Gerade das Kleingedruckte im Vertrag entscheidet darüber, was die Versicherung am Ende wirklich wert ist.

https://www.verbraucherzentrale.de/Berufsunfaehigkeit-verkannte-Gefahr, Stand 25.08.2016

Versicherungsbedingungen zu vergleichen ist sogar für viele Vermittler, insbesondere aber natürlich für Privatpersonen sehr schwierig. Wenn Sie das selbst versuchen möchten, müssen Sie sich je Tarif durch etwa 40 bis 60 Seiten der Vertragsunterlagen quälen. Selbst wenn Sie das täten und wüssten, was enthalten sein sollte, müssten Sie juristisch ausgebildet sein, um verlässlich einschätzen zu können, welche Formulierungen vor Gericht Bestand haben. In der Folge werde ich Ihnen noch ein Beispiel dazu zeigen, damit Sie einen Eindruck gewinnen, was ich damit meine.

In der Analyse von Versicherungsbedingungen habe ich selbst jahrelange Erfahrung. Dennoch sichere ich mich ab, indem ich auf deren Prüfung durch ausgebildete Juristen zurück greife. Das mache ich, damit Sie im Leistungsfall nicht mit leeren Händen dastehen, weil der Versicherer nicht leisten muss.

Hier jetzt aber eine nicht abschließende Aufstellung wichtiger Leistungsmerkmale der Berufsunfähigkeitsversicherung der Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. (Stand 06.2022):


Volkswohl Bund

Tarif / Bedingungen Stand

SBU / 06.2022

Versicherte Ereignisse

Krankheit, Körperverletzung, Kräfteverfall 

Verzicht auf abstrakte Verweisung klar definiert?

Ja

Zeitlich unbefristete Anerkenntnisse ohne Ausnahmen?

Ja

Zumutbare Einkommensminderung bei der konkreten Verweisung exakt definiert?

Ja

Zumutbare Einkommensminderung bei der Umorganisation (Selbständige) exakt definiert?

Ja

Verzicht auf Ausweitung der Umorganisationsklausel für Selbständige auf Freiberufler (Niedergelassene Ärzte)?

Ja

Verzicht auf Zuweisung betrieblich anfallender Arbeitsabläufe an Mitarbeiter?

Ja

Verzicht der Pflicht zur Mitteilung bei Verbesserung des Gesundheitszustandes / Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit

Nein / Ja

Verzicht auf die Ausweitung der Verpflichtung zur Befolgung von ärztlichen Anordnungen / Heilbehandlungen auf Maßnahmen / Empfehlungen  

Ja

Wird auf medizinische Anordnungen im Bereich der alternativen Medizin verzichtet? 

Ja

Verzicht zur Einhaltung von Diäten oder Suchtentzügen?

Nein

Uneingeschränkter BU-Schutz auch bei vorsätzlichen Verkehrsdelikten?

Ja

Mitversicherung von humanitären Hilfeleistungen (z.B. "Ärzte ohne Grenzen") bei Krieg und kriegerischen Ereignissen?

Nein, nur außerhalb der territorialen Grenzen der NATO mit Mandat der NATO, UNO, o.ä.

Generelle Mitversicherung Einsatz von ABC-Waffen oder von radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen

Nein

Wie oft hintereinander kann einer vereinbarten Dynamik widersprochen werden?

2-mal

Wiedereingliederungshilfe? / Umorganisationshilfe?

Ja / Ja

Garantierte Steigerung der BU-Rente im Leistungsfall gegen Mehrbeitrag einschließbar?

Ja

max. Stundungszeitraum? / max. Rückzahlungszeitraum?

24 Monate / 24 Monate (36 Monate bei Elternzeit, Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit)

Beitragsstundung bei vollem BU-Schutz? / zinslos bei Arbeitslosigkeit / zinslos bei gesetzlicher Elternzeit?

Ja / Ja / Ja

Regelungen zur zeitnahen Info bei der Leistungsprüfung?

5 Arbeitstage

Infektionsklausel für Human-, Zahnmediziner / ... auch Studenten?

Ja / Ja

Infektionsklausel auch aufgrund gesetzlicher Vorschriften / aufgrund Vorlage eines Hygienikerplans?

Nein / Nein

Leistung auch bei Arbeitsunfähigkeit? / als Zusatzbaustein optional einschließbar?

Ja / Ja

Frühester Leistungsbezug nach wie vielen Monaten ununterbrochener AU?

Nach 3 Monaten AU und Bestätigung weitere 3 Monate AU

Maximale Leistungsdauer aufgrund Arbeitsunfähigkeit?

36 Monate

Nachversicherung bis Alter / ... auch ohne Ereignis? / ... ohne erneute Risikoprüfung?

50 Jahre /  Ja / Nein, nur ohne Gesundheitsprüfung

Nachversicherung muss innerhalb welcher Frist ausgeübt werden?

12 Monate


Wie erwähnt ist diese Auflistung nicht abschließend.

Bei umfassender Betrachtung der Versicherungsbedingungen lässt sich festhalten, dass die Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. zahlreiche Punkte in den Versicherungsbedingungen zu ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung positiv für die versicherte Person geregelt hat. In Summe sind die Versicherungsbedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung der Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. im Marktvergleich, insbesondere für Mediziner, als noch gut, wenn auch nicht als durchgängig ideal, zu bezeichnen.

Ein klarer Nachteil, insbesondere für Mediziner, besteht darin, dass im Rahmen der Nachversicherung nur auf eine Gesundheitsprüfung, jedoch nicht auf eine vollständige Risikoprüfung verzichtet wird. Dieser Punkt hat zwar in der Regel keine Auswirkung auf den Versicherungsschutz an sich, zumindest solange die neue Tätigkeit zum Zeitpunkt der Nachversicherung versicherbar ist, kann aber deutliche finanzielle Nachteile mit sich bringen. 

Zudem greift die Infektionsklausel nicht bei einem Tätigkeitsverbot aufgrund gesetzlicher Vorschrift oder auf Basis eines Hygienikerplans. Ein Mitwirken bei humanitäre Einsätzen wie etwa Ärzte ohne Grenzen ist nur unter bestimmten Voraussetzungen vollumfänglich mitversichert. Bessere Regelungen wären auch im Bereich der medizinischen Mitwirkung und dem Einsatz von ABC-Waffen wünschenswert. 

Wie ist die Nachversicherungsgarantie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung der Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. gestaltet?


Innerhalb der Nachversicherungsgarantie ist geregelt, wann und in welchem Umfang der Versicherte ohne erneute Gesundheitsprüfung, mitunter sogar ohne erneute Risikoprüfung, erhöhen darf.

Wenn lediglich auf eine erneute Gesundheitsprüfung verzichtet wird, könnte es - je nach Ausgestaltung -  sein, dass zum Beispiel für die neu hinzukommende Berufsunfähigkeitsrente eine neue Berufsgruppeneinstufung erfolgt, sprich die dann aktuelle Tätigkeit, die eventuell aus Sicht des Versicherers ein höheres Risiko bedeutet, versichert wird.

Dies kann mindestens einen deutlichen finanziellen Nachteil bedeuten, insbesondere zum Beispiel für Ärzte, die zwar als Medizinstudenten bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben und sich damit die vermeintlich günstigen Beiträge infolge einer vorteilhaften Berufsgruppeneinstufung gesichert zu haben glauben!

Denn bei einer Nachversicherung als operativ tätiger Arzt verlangen die meisten Gesellschaften einen deutlich höheren Versicherungsbeitrag. In Summe kann sich der finanzielle Mehraufwand deshalb leicht auf einen fünfstelligen Betrag belaufen!

Im schlimmsten Fall könnte es sogar passieren, dass der Versicherer die neue Tätigkeit, die der geplanten Nachversicherung zugrunde gelegt wird, gar nicht versicherbar ist!

Eine ausführliche Übersicht zu den verschiedenen Nachversicherungsgarantien habe ich in dem folgenden Artikel zusammengestellt:

Die Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. sieht in den aktuellen Versicherungsbedingungen Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung (Stand 06/2022) sowohl eine anlassabhängige Erhöhung als auch eine anlassunabhängige Erhöhungsmöglichkeit ohne erneute Gesundheitsprüfung vor. 

Die anlassabhängige Erhöhung kann innerhalb von 12 Monaten, unter Vorlage geeigneter Nachweise, nach Eintritt eines Ereignisse aus den drei folgenden Bereichen genutzt werden. (s. §17 (4))

1. Persönliche Situation:

  • erstmalige Gründung eines eigenen Hausstandes,
  • Erwerb und Finanzierung einer Immobilie mit einem Finanzierungsbetrag von mindestens 50.000 Euro,
  • Heirat,
  • Geburt eines Kindes,
  • Adoption eines Kindes,
  • Eintritt der Volljährigkeit,
  • Scheidung bzw. Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder
  • Tod des Ehepartners bzw. des eingetragenen Lebenspartners.

2. Berufliche Situation:

  • Wechsel aus einer mindestens ein Jahr laufenden sozialversicherungspflichtigen Teilzeittätigkeit in eine unbefristete Vollzeitstelle,
  • Abschluss einer beruflichen Qualifikation, wie zum Beispiel Meisterbrief,
  • Abschluss einer akademischen Weiterqualifizierung, wie zum Beispiel Facharztausbildung, Promotion, Master, sofern die versicherte Person eine der Weiterqualifizierung entsprechende berufliche Tätigkeit ausübt,
  • Abschluss einer beruflichen Qualifikation für in einem Kammerberuf selbstständig Tätige, wie zum Beispiel Fachanwalt, Wirtschaftsprüfer, oder
  • Wechsel in die volle berufliche Selbstständigkeit.

3. Versorgungssituation:

  • Ausscheiden aus der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn die versicherte Person zum Beispiel als Handwerker die Mindestpflichtversicherungszeit erfüllt,
  • erstmalige Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung, sofern die versicherte Person in der gesetzlichen Rentenversicherung oder in einem berufsständischen Versorgungswerk versichert ist; oder
  • Reduzierung oder Wegfall der Absicherung gegen Berufsunfähigkeit aus einer arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung oder einem berufsständischen Versorgungswerk, in dem die versicherte Person aufgrund einer Kammerzugehörigkeit pflichtversichert ist.

Bei jedem der zuvor genannten Ereignisse darf die vereinbarte Gesamtmonatsrente aus allen bei der Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. bestehenden Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- und Grundfähigkeitsversicherungen maximal um 500 Euro auf maximal 2.500 Euro erhöht werden.

Ergänzend kann zudem gemäß §17 (3) infolge eines Einkommenssprungs eine Nachversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung durchgeführt werden. Unter einem Einkommenssprung wird verstanden, dass

  • sich im Falle einer nichtselbstständigen Tätigkeit das regelmäßige jährliche Bruttoeinkommen um mindestens 10 % erhöht (z. B. durch Gehaltserhöhung, Beförderung, Wechsel des Arbeitgebers, Erhalt von Prokura) oder
  • bei Selbstständigen der durchschnittliche Gewinn vor Steuern der letzten drei Jahre um mindestens 30 % höher ist als der durchschnittliche Gewinn des davorliegenden Dreijahreszeitraums.

Für die Erhöhungen der Berufsunfähigkeitsrente aufgrund von Einkommenssprüngen gelten folgende Grenzen:

  • Durch einen Einkommenssprung darf die vereinbarte Gesamtmonatsrente aus allen bei der Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. bestehenden Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- und Grundfähigkeitsversicherungen maximal um 500 Euro erhöht werden.
  • Bei mehreren Einkommenssprüngen sind auch mehrere Erhöhungen möglich, die Summe aller Erhöhungsbeträge darf jedoch bezogen auf die Monatsrente 1.500 Euro nicht überschreiten.
  • Die Gesamtmonatsrente aus allen bei Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G.  bestehenden Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- und Grundfähigkeitsversicherungen darf sich maximal auf 4.000 Euro erhöhen. Lag die Rente bereits zu Beginn Ihrer Versicherung über 2.500 Euro, ist eine Erhöhung auf maximal 6.000 Euro möglich.

Voraussetzungen für eine Erhöhung sind:

  • (7) Bei allen Erhöhungen mit Ausnahme der Erhöhungen im Rahmen von Absatz 5 muss die neue Berufsunfähigkeitsrente mindestens um 50 Euro monatlich höher als die vor der Erhöhung vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente sein.
  • (8) Bei Erhöhungen im Rahmen der Absätze 2, 3, 4 und 6 darf die gesamte Anwartschaft auf Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- und Grundfähigkeitsrente einschließlich anderweitig bestehender privater und betrieblicher Anwartschaften nach der Erhöhung nicht mehr als 60 % des regelmäßigen jährlichen Bruttoeinkommens betragen. Hierzu können wir Einkommensnachweise verlangen. Bei Beamten darf ein Anteil von 25 % nicht überschritten werden.
  • (9) Eine Erhöhung ohne erneute Gesundheitsprüfung ist nur möglich, wenn bisher weder ein Versicherungsfall im Rahmen einer Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitsversicherung eingetreten ist noch Leistungen aus einer dieser Versicherungen beantragt wurden. Hierzu gehören auch Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit.
  • (10) Die Nachversicherungsmöglichkeiten gemäß den Absätzen 1 bis 4 erlöschen, wenn die versicherte Person das 50. Lebensjahr vollendet hat, jedoch nicht innerhalb von fünf Jahren nach Versicherungsbeginn.

Die Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente ohne besonderen Anlass
ist gemäß §17 (6) innerhalb der ersten fünf Versicherungsjahre ohne erneute Gesundheitsprüfung bis auf den vereinbarten Betrag möglich. Der erwähnte vereinbarte Betrag ist abhängig von der versicherten Tätigkeit und wird im Versicherungsschein festgehalten. 

Die Regelungen zur Nachversicherung bei der Berufsunfähigkeitsversicherung der Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. sind als befriedigend zu bezeichnen. Zwar bietet die Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. zahlreiche Lebensereignisse, in deren Folge eine Nachversicherung möglich ist. Auch eine Nachversicherung ohne besonderen Anlass innerhalb der ersten fünf Versicherungsjahre und infolge von Einkommenssprüngen wird angeboten.

Allerdings könnte einerseits die Obergrenze der Nachversicherung infolge Lebensereignissen höher angesetzt sein. Die Anpassung der Berufsunfähigkeitsrente auf Basis von Einkommenssprüngen sieht zwar eine höhere Obergrenze vor, aber es ist hier auf die Reihenfolge der genutzten Nachversicherungen zu achten, da sonst die Nachversicherungsmöglichkeiten infolge Lebensereignissen verpuffen könnten. 

Ein großer Nachteil ist, dass die Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. im Rahmen der Nachversicherung nicht auf eine die komplette Risikoprüfung verzichtet. So würde ein Medizinstudent, der als operativ-tätiger Arzt nachversichern möchte, deshalb etwa 40% mehr Beitrag für die nachversicherte Berufsunfähigkeitsrente zahlen müssen als etwa ein nicht-operativ-tätiger Arzt. Es besteht zudem auch die Möglichkeit, dass eine neue Tätigkeit nicht versicherbar wäre, was bedeutet, dass auch eine Nachversicherung nicht möglich wäre.   

Fazit


Der Beitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. ist, insbesondere für Medizinstudenten als marktgerecht zu bezeichnen. Der Beitrag für Ärzte hängt hingegen stark von der ausgeübten Tätigkeit ab. So ist der Beitrag für nicht-operativ-tätige Ärzte als sehr günstig zu bewerten, derjenige für operativ-tätige Ärzte hingegen als im Marktvergleich zu teuer. 

Die Versicherungsbedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung der Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. sind alles in allem als gut zu bezeichnen. Bessere Regelungen wären im Bereich der Infektionsklausel, der humanitären Einsätze, der medizinischen Mitwirkung und dem Einsatz von ABC-Waffen wünschenswert. Immerhin besteht auch in diesen Bereichen ein, wenn auch eingeschränkter, Versicherungsschutz.   

Die Nachversicherungsgarantie der Berufsunfähigkeitsversicherung der Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. ist als befriedigend zu bezeichnen. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten eine Nachversicherung in Anspruch zu nehmen. Die Obergrenzen der Nachversicherungen könnten etwas höher angesetzt sein. Ein Nachteil ist der fehlende Verzicht auf eine komplette Risikoprüfung, was letztlich zu deutlich höheren Beiträgen, im Einzelfall zu einem Versagen der Nachversicherung führen kann. 

Medizinstudenten können bei der Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. maximal eine Berufsunfähigkeitsversicherung in Höhe von 2.000 Euro/Monat aufnehmen. Eine Leistung bei Arbeitsunfähigkeit sowie eine garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall (Leistungsdynamik) kann optional versichert werden. 

Die Analyse der Versicherungsbedingungen wurde mit großer Sorgfalt durchgeführt. Dennoch kann ich keine Haftung für die Richtigkeit der gemachten Angaben übernehmen und verweise auf die jeweiligen Versicherungsbedingungen.

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Anmerkung zur Tarifwahl


Grundsätzlich gilt, dass es nicht DIE eine beste Berufsunfähigkeitsversicherung für alle gibt. So kann die Allianz Berufsunfähigkeitsversicherung für manche die beste oder zumindest eine sehr gute Wahl sein. Für andere hingegen werden am Ende hingegen andere Tarife die bessere Wahl sein. Warum ist das so?

Sie üben eine bestimmte Tätigkeit aus, vielleicht sind Sie Medizinstudent, angestellter Assistenzarzt in der Augenheilkunde, niedergelassener Kinderarzt oder Stabsarzt bei der Bundeswehr. 

Ihre Angaben zu den Gesundheitsfragen unterscheiden sich von denjenigen Ihres Partners oder Ihres Kollegen. Jeder Versicherer bewertet diese Angaben anders. Zum Glück! Denn wenn der eine Anbieter Sie nicht versichern möchte oder Ihre Wirbelsäule vom Versicherungsschutz ausschließen möchte, bietet Ihnen ein anderer womöglich Versicherungsschutz zu normalen Konditionen. 

Sie üben andere Hobbys (Klettern, Tauchen, Triathlon, Reitsport, etc.) aus als Ihr Bekannter. Der Versicherer, der Ihren Bekannten versichert hat, verlangt von Ihnen womöglich 50 oder 100 Prozent Beitragszuschlag. Kann es dann auch für Sie der richtige Versicherer sein?

Sie werden vermutlich einen anderen Lebensweg einschlagen als Ihre Bekannten. Vielleicht wollen Sie sich irgendwann niederlassen, vielleicht auch nicht. Vielleicht üben Sie irgendwann keine ärztliche Tätigkeit mehr aus. Vielleicht gründen Sie irgendwann eine Familie, vielleicht aber auch nicht. Vielleicht möchten Sie irgendwann auswandern, vielleicht auch nicht. Somit benötigen Sie vielleicht einmal eine höhere Absicherung oder umfangreichere Anpassungsmöglichkeiten oder Versicherungsschutz bei humanitären Einsätzen im Ausland oder oder oder ...

Wenn es so viele Möglichkeiten gibt, warum sollten Sie sich dann auf einen Tarif einschränken, nur weil dieser der einzige Tarif ist, der Ihnen angeboten werden kann, er Ihren Berufsstand in der Bezeichnung trägt oder Ihr Kollege sich für diesen entschieden hat (Ihr Kollege ist in der Regel kein Experte für Berufsunfähigkeitsversicherung!)? 

Mit meiner Hilfe erhalten Sie den Versicherungsschutz, der zu Ihnen passt. Dazu prüfe ich im ersten Schritt, welcher Anbieter Ihnen aufgrund Ihrer Tätigkeit, Ihrer Hobbys und Ihren Angaben zu den Gesundheitsfragen die besten Konditionen bietet. Von den infrage kommenden Anbietern prüfe ich aus juristischer Sicht die zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen und stelle Ihnen die Vorteile und Nachteile gegenüber. Im Anschluss betrachten wir die jeweiligen Gestaltungsmöglichkeiten und die anfallenden Beiträge. Nur so gelangen wir zu dem für Sie passenden Versicherungsschutz.     

Wenn Sie den für Sie passenden Versicherungsschutz möchten, freue ich mich von Ihnen zu hören. Egal ob Sie in Ulm leben oder in einem anderen Ort in Deutschland.  

Anmerkung zur Vertragsgestaltung


Grundsätzlich kann bei fast allen Anbietern die Berufsunfähigkeitsrente als selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung sowie als Berufsunfähigkeitszusatzversicherung an einer privaten Rentenversicherung oder an einer steuerlich geförderten Basisrentenversicherung abgeschlossen werden. Die größten Unterschiede weist die Kombination mit einer Basisrente auf, weshalb ich hierzu bereits einen gesonderten Artikel verfasst habe.  

Um es vorwegzunehmen, die Verbraucherzentrale und auch ich raten Ihnen grundsätzlich Altersvorsorge und Berufsunfähigkeitsversicherung zu trennen. Durch die Kombination von steuerlich geförderter Basisrente und Berufsunfähigkeitsversicherung ergibt sich - bei korrekter Gestaltung - durchaus ein steuerlicher Vorteil, für den allerdings auch gewisse Einschränkungen und Nachteile in Kauf genommen werden müssen.

Informationen zur Wahl der Vertragsparameter wie Rentenhöhe, Inflationsausgleich, etc. können Sie dem nachfolgenden Artikel entnehmen.

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