Straf-Rechtsschutz für Ärzte

Es gibt eine ganze Reihe an Kriterien, die einen guten Strafrechtsschutz ausmachen, die aber nicht für jede Arztpraxis gleich viel Relevanz besitzen. Für welchen Praxis-Inhaber was wichtig ist, muss letztlich mit seinem individuellen Risikopotenzial abgeglichen werden. So trägt beispielsweise ein Allgemeinmediziner andere Risiken, die insbesondere im Bereich der Befund- und Diagnosefehler liegen, als ein Facharzt, der in Hochrisiko-Fachbereichen wie etwa in der Chirurgie oder Anästhesie tätig ist. Es gibt also nicht die eine einzige Police für alle Arzte und Ärztinnen.

Eine Police für alle gibt es nicht


Es gibt bei den verschiedenen Policen einige generelle Unterschiede, die sich im Preis-Leistungs-Verhältnis widerspiegeln. Im Rahmen der Rechtsschutz-Versicherungen liegen diese Unterschiede beispielsweise in den mitversicherten Rechtsgebieten und der Art der Selbstbeteiligung. Das heißt aber nicht, dass eine preislich günstigere Police sich weniger eignet als eine teurere Variante. Es kommt eben auf die individuellen Bedürfnisse der jeweiligen Arzt- und Zahnarztpraxen an. Was genau eine Arztpraxis zur ausreichenden Absicherung benötigt, hängt vor allem von der Fachrichtung, der damit verbundenen Patienten- und Mitarbeiterstruktur, den praktizierten Behandlungsmethoden und der vorhandenen Medizintechnik sowie der Größe der Praxis und dem daraus resultierenden Abrechnungsvolumen ab.

Das heißt im Klartext: 

  • Bei Fachrichtungen mit höheren Risiken können häufiger Schäden eintreten.
  • Je mehr Mitarbeiter, desto höher ist der Überwachungsaufwand.
  • Ist die Mehrzahl der Patienten älter und damit auch kranker, ist auch die 
    Behandlung schwieriger.
  • Je invasiver die angewendeten Methoden, desto mehr Gefahren bergen sie.
  • Je mehr Medizintechnik eingesetzt ist, desto höher ist auch der Risikofaktor.
  • In größeren Praxen mit mehr Behandlungsaufwand können sich auch mehr 
    Abrechnungsfehler einschleichen.

Ist ein Team gut eingespielt, minimiert sich auch das Risikopotenzial. Wird der Praxis-Alltag aber zu sehr zur Routine, steigt das Risiko, dass mehr Fehler passieren und es so häufiger zu Schadensfällen kommt.

Unterschiedliche Policen - verschiedene Inhalte


Was die Inhalte der verschiedenen Police angeht, ist hier von den Praxis-Inhabern volle Aufmerksamkeit gefordert. Es gibt Policen, die für die Verteidigung des Angeklagten anfallenden Kosten nur dann übernehmen, wenn der Vorwurf auf Fahrlässigkeitstatbeständen und nicht auf Vorsatz beruht. Das heißt im Klartext, der Betroffene wäre im Ernstfall nicht einmal dann abgesichert, wenn die Behauptung der unterlassenen Hilfeleistung im Raum steht. Andere Versicherungen hingegen zahlen zwar bei Vorsatztatbeständen, fordern den Betrag jedoch je nach Urteil wieder zurück. 
Für Ärzte und Ärztinnen ist es daher von entscheidender Bedeutung, wie die Mitversicherungsfrage gelöst ist, wenn der Vorwurf der Fahrlässigkeit, des Vorsatzes oder eines Verbrechens vorliegt. Die ausgewählte Spezial-Straf-Rechtsschutzpolice sollte daher Vorsatz- und Verbrechens-Vorhalte unbedingt mit einschließen.
Darüber hinaus sichern die meisten Policen nur Vergehen ab, die mit Mindestfreiheitsstrafen unter einem Jahr geahndet werden. Auch das ist für Mediziner nicht tragbar, denn gerade im Bereich der hoch risikobehafteten Fachbereiche kann es durchaus zu Körperverletzungen mit Todesfolge oder Ähnlichem kommen. Ist ein solcher Straftatbestand nicht mit abgedeckt, würde der Angeklagte auf den Kosten sitzen bleiben und dass selbst bei einem Freispruch aufgrund erwiesener Unschuld. 

Disziplinarverfahren mitversichert?


Aus versicherungstechnischer Sicht sind auch mögliche Disziplinarverfahren, standesrechtliche Verfahren bei Einstellung gegen bestimmte Auflagen oder Bußbescheiden sowie die Nachhaftung für Rechtsfälle nach der aktiven Zeit als Arzt oder Ärztin besonders brisante Punkte. Inhaber von Arztpraxen sollten unbedingt vor Abschluss ihrer Versicherung genau klären, ob diese mitversichert sind. Darüber hinaus sollte der Versicherer auch Anwaltskosten und Darlehen für Strafkautionen gewährleisten, denn sitzt ein Arzt oder eine Ärztin erst einmal in Untersuchungshaft, käme dies einer Katastrophe gleich. Die Betroffenen könnten in dieser Zeit nicht praktizieren und ihr Ruf wäre augenblicklich ruiniert.

Primär geht es natürlich dem Praxis-Inhaber darum, Strafprozesse zu vermeiden, sodass es im medizinischen Bereich relativ häufig zu Verfahrenseinstellungen gegen Geldbußen kommt. Auch dieser Fall sollte daher in die Police integriert sein, das heißt, der Versicherer sollte bei Verfahrenseinstellung gegen Auflagen oder Strafbefehl rechtsverbindlich auf die Rückforderung der Kosten verzichten.

Sonderklauseln für Ärzte und Zahnärzte


Ärzte und Ärztinnen kommen aufgrund des hohen Risikopotenzials in ihrer Branche grundsätzlich nicht ohne Sonderklauseln aus. Sie sollten in ihrem eigenen Interesse sicherstellen, dass mindestens die Punkte Spezial-Straf-Rechtsschutz, Rechtsschutz für Disziplinar- und standesrechtliche Verfahren, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, Zeugenbeistand und Beistand im Verwaltungsrecht im Rahmen der Police abgedeckt sind.

Darüber hinaus ist es sinnvoll, zusätzliche Vereinbarungen mit dem Versicherer zu treffen wie etwa die Nutzung einer rund um die Uhr erreichbaren Telefonhotline unabhängiger Anwälte, die Auskunft zu allen Rechtsfragen geben oder die Empfehlung von regionalen Fach-Anwälten. Ebenso sollte die Police die Möglichkeit einer telefonischen Mediation für außergerichtliche Streitlösungen sowie eine unbegrenzte Versicherungssumme beinhalten.

Letztlich gilt – je mehr Punkte im Rahmen der Police abgedeckt sind, desto besser für den Arzt oder die Ärztin, wenn der Ernstfall dann tatsächlich eintritt.

Beratung zur Rechtsschutzversicherung Arzt vereinbaren


Bei der Rechtsschutzversicherung müssen angestellte Ärzte einige Punkte beachten. 

Aus diesem Grund benötigen Sie nicht nur eine Versicherung, die möglichst alle berufsspezifischen Risiken abdeckt, sondern auch einen Ansprechpartner, der sich im Schadenfall kümmert und auf Ihren Berufsstand spezialisiert ist, eben einen zertifizierten Fachberater Heilwesen (IHK).

Vereinbaren Sie über das nachfolgende Formular eine kostenfreie Beratung zur Rechtsschutzversicherung für angestellte Ärzte.

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