Versicherungen für angestellte Human- und Zahnmediziner

Endlich (Zahn-)Arzt! – Welche Versicherungen für angestellte Human- und Zahnmediziner wichtig sind 


Das Medizinstudium ist abgeschlossen und die Doktorarbeit in der Tasche. Wenn das kein Grund zum Feiern ist! Das Berufsbild Arzt zählt ebenso wie das des Zahnarztes nach wie vor zu den angesehensten Tätigkeiten in Deutschland. Wie jedoch bereits Stan Lee zu sagen pflegte: „Aus großer Kraft folgt große Verantwortung!“

Deshalb ist die Frage nach den wichtigsten Versicherungen für angestellte (Zahn-)Ärzte ein Thema, mit dem sich sowohl junge Berufseinsteiger als auch bereits angestellte Ärzte frühzeitig beschäftigen sollten. In diesem Artikel soll es daher um die Frage gehen, welche Versicherungen für angestellte Human- und Zahnmediziner zu Beginn ihrer beruflichen Laufbahn wichtig sind.

Die Krankenversicherung für angestellte (Zahn-)Ärzte


Die Krankenversicherung steht nicht umsonst an oberster Stelle: Sie ist die wohl wichtigste Versicherung, auch für angestellte Human- und Zahnmediziner. Und sie zählt zu den sogenannten Pflichtversicherungen in Deutschland.

Auch angestellte Mediziner stehen schnell vor der Qual der Wahl: In der gesetzlichen Krankenkasse bleiben oder besser in eine private Krankenversicherung für Ärzte beziehungsweise Zahnärzte wechseln?

Sofern Sie angestellt sind und ein bestimmtes Jahresbruttogehalt nicht überschreiten, sind Sie versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Erst wenn Sie im laufenden Kalenderjahr die Jahresarbeitsverdienstgrenze (Stand 2020: 62.550 Euro) überschreiten und diese auch prognostiziert im kommenden Kalenderjahr überschreiten werden, ändert sich Ihr Status in der gesetzlichen Krankenversicherung von versicherungspflichtig zu freiwillig versichert. Damit können Sie, sofern Ihre Krankengeschichte dies noch zulässt, in die private Krankenversicherung wechseln, und künftig von einer besseren Versorgung profitieren. Leider haben jedoch viele vergleichsweise junge Menschen bereits Vorerkrankungen, die schnell zu Beitragszuschlägen oder sogar Ablehnungen führen können. Aus diesem Grund sollten Sie so früh wie möglich Ihren Gesundheitszustand für einen späteren Wechsel in die private Krankenversicherung festschreiben lassen. Dafür müssen Sie sich noch nicht versichern. Sie sichern sich lediglich die Option künftig noch frei entscheiden zu können, welche Versorgung Sie wählen möchten. Dies gilt übrigens nicht nur für eine private Vollversicherung, sondern bei einem Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung auch für Zusatzversicherungen wie die Krankenhauszusatzversicherung, die Zahnzusatzversicherung oder das Krankentagegeld. Egal also für welches System Sie sich mittelfristig entscheiden, von dem Festschreiben des Gesundheitszustandes können Sie immer profitieren!

Die private Krankenversicherung bietet gesunden Medizinern nicht nur günstigere Beiträge, sondern auch Vorteile in der medizinischen Versorgung, die über die gesamte Mitgliedszeit garantiert sind. Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung hingegen kann jederzeit geändert werden. Dies geschieht vor allem immer wieder aus finanziellen Gründen und wird aller Voraussicht künftig noch häufiger und in größerem Ausmaß, bedingt durch die demographische Verschiebung nötig sein. Ein Beispiel hierzu: Seit dem Jahr 2016 werden die Kosten für die Kniegelenk-Arthroskopie bei Gonarthrose nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen getragen.

Mitunter herrscht bei jungen Medizinern noch der Gedanke, dass eine bessere Versorgung durch die private Krankenversicherung für Mediziner selbst nicht nötig wäre. Dies ist jedoch zumindest teilweise ein Trugschluss. Zwar helfen sich Arztkollegen durchaus bei kleineren ambulanten Behandlungen untereinander aus, aber die mitunter hohen Kosten bei schwerwiegenderen Erkrankungen, die gegebenenfalls stationär behandelt werden müssen, kann man auch durch kollegiale Kontakte nicht umgehen.

Bei der Frage, welche Form der Krankenversicherung langfristig für Sie die bessere Wahl ist, helfe ich Ihnen gern im Rahmen eines unverbindlichen Beratungsgespräches. Denn grundsätzlich gilt: Eine pauschale Empfehlung für die private oder die gesetzliche Krankenversicherung kann und darf es nicht geben. Dazu gibt es zu viele Unterschiede zwischen diesen beiden Systemen, unter anderem hinsichtlich Finanzierung, Beitragsentwicklung, Familienplanung, Flexibilität und Leistungen.

Während sich die privaten Krankenversicherer nach dem Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand und den zu versichernden Leistungen richten, ist der Beitrag der gesetzlichen Krankenkasse von dem monatlichen beitragspflichtigen Einkommen abhängig. Dieser Beitrag wird je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer an die Krankenkasse gezahlt. Zu diesem festen Beitrag kommt, je nach Krankenkasse, noch ein sogenannter Zusatzbeitrag sowie ein Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Während die gesetzliche Krankenkasse, je nach Anbieter, Zuzahlungen zu beispielsweise Brillen oder Fitnesskursen leistet, bietet die private Krankenversicherung, speziell für angestellte Human- und Zahnmediziner, vergünstigte Tarife an. Doch es gibt noch weitere Vor- und Nachteile in Bezug auf beide Krankenversicherungen.

Ein Vorteil der gesetzlichen Krankenkasse mag etwa darin bestehen, dass sie bei medizinischen Behandlungen die Kosten direkt mit dem Behandler abrechnet, während privat versicherte Patienten oft zunächst in Vorkasse gehen und die Rechnung bei ihrem privaten Krankenversicherer einreichen. Für Versicherte mit Kinderwunsch mag auch die beitragsfreie Familienversicherung charmant erscheinen, denn innerhalb der privaten Krankenversicherung fällt für jedes Kind ein eigener, wenn auch deutlich verminderter, Beitrag an. Welches der beiden Krankenversicherungssysteme unter welchen Voraussetzungen günstiger ist, kann ich Ihnen im Rahmen meiner Beratung exakt ausrechnen. Dabei können wir auch berücksichtigen, dass sich Ihre Familie künftig noch vergrößert. Aus der Erfahrung lässt sich jedoch sagen, dass die private Krankenversicherung bei zwei Kindern in der Regel keinen größeren Beitragsaufwand bedeutet als die gesetzliche Krankenversicherung mit gegebenenfalls beitragsfreier Mitversicherung der Kinder. Ab wann sich genau sich dieser Umstand ändert, hängt nicht nur von der Anzahl der Kinder ab, sondern auch von dem gewünschten Tarif und dem Status beider Elternteile. 

 Wie so oft, haben beide Systeme ihre Vor- und Nachteile. Die für Sie optimale Krankenversicherung können Sie daher nur nach einer ausführlichen Beratung durch professionell geschulte Versicherungsexperten ermitteln. Diese Beratung übernehme ich gern und freue mich über Ihre Terminanfrage.


Die Haftpflichtversicherung für angestellte (Zahn-)Ärzte


Hier unterscheiden wir zwischen der privaten Haftpflichtversicherung, wie wir sie vermutlich alle bereits kennen, und der Berufshaftpflichtversicherung für angestellte Ärzte.

Private Haftpflichtversicherung

Wie der Name Ihnen bereits verrät, kommt diese Form der Haftpflichtversicherung lediglich für den privaten Bereich auf. Soll heißen: Fügen Sie einer anderen Person oder Sachen anderer Personen fahrlässig, also unbeabsichtigt, Schäden zu, greift die private Haftpflichtversicherung und entschädigt Ihr Gegenüber. Die private Haftpflichtversicherung ist zwar keine Pflichtversicherung in Deutschland, sollte aber dennoch von jedem Menschen abgeschlossen werden, sofern nicht eine Mitversicherung über die Eltern oder den Partner besteht.

Während Sie im Studium womöglich – das hängt immer vom konkreten Tarif ab - noch bei den Eltern mitversichert waren, so benötigen Sie spätestens bei Ihrem Berufseinstieg eine eigene private Haftpflichtversicherung. Hierfür gibt es unzählige Versicherungsanbieter mit noch mehr Tarifen und noch mehr Leistungsunterschieden. Ohne an dieser Stelle ins Detail zu gehen: Eine Privathaftpflichtversicherung ist immens wichtig, kostet aber nicht die Welt. Hier sollten Sie nicht wegen 10 Euro Ersparnis pro Jahr (!) einen lückenhaften Tarif wählen. Es gibt sehr leistungsstarke und preiswerte Tarife, und mitunter erhalten Sie die Privathaftpflichtversicherung als Jungmediziner noch beitragsfrei zu Ihrer Berufshaftpflichtversicherung dazu. Auch diesbezüglich berate ich Sie gern, damit Sie unbeschadet in Ihre Karriere als Mediziner durchstarten können.

Berufliche Haftpflichtversicherung für angestellte (Zahn-)Ärzte

Angestellte Mediziner sind in der Regel (zumindest teilweise) über ihren Arbeitgeber, sprich das jeweilige Krankenhaus oder die jeweilige Praxis, versichert. Stellen Sie sich jedoch einmal folgendes, im Fernsehen oft dargestelltes, Geschehen vor: Sie sind privat unterwegs, erledigen Einkäufe oder befinden sich auf einer Familienfeier. Plötzlich erleidet ein anderer Kunde im Supermarkt oder sogar einer Ihrer Freunde oder eines Ihrer Familienmitglieder einen Herzinfarkt und Sie sind der einzige Anwesende mit medizinischer Ausbildung, der gerade vor Ort ist. Pflichtbewusst, wie Sie sind, leisten Sie Erste-Hilfe-Maßnahmen. Auch wenn dieses Verhalten wünschenswert, ja womöglich sogar heldenhaft ist, sind solche Zwischenfälle nicht über Ihren Arbeitgeber versichert. Hier greift im Ernstfall dann Ihre Berufshaftpflichtversicherung – sofern Sie eine besitzen. Sie sichert Sie ab, wenn es um eventuelle Personen-, Sach- oder Vermögensschäden innerhalb Ihrer medizinischen Tätigkeit geht.

Auch gibt es junge angestellte Mediziner, die neben ihrer Hauptdienstzeit noch nebenberuflich selbstständig sind und beispielsweise beim örtlichen Rettungs- bzw. Notdienst arbeiten. Auch hier benötigen Sie dann eine eigene Berufshaftpflichtversicherung, da die Ausübung zwar mit Ihrer medizinischen Tätigkeit, nicht jedoch mit Ihrem hauptsächlichen Angestelltenverhältnis, in Zusammenhang steht.

Aber auch für die reine dienstliche Tätigkeit sollten Sie eine eigene Berufshaftpflichtversicherung besitzen. Der Grund hierfür liegt unter anderem in der Unterscheidung zwischen Innen- und Außenhaftung. Einerseits besteht ein Haftungsrisiko nach außen gegenüber den Patienten, die behandelt werden. Andererseits gibt es aber auch ein Haftungsrisiko nach innen gegenüber dem Arbeitgeber. Selbst wenn also Ihr Arbeitgeber eine Absicherung für seine Mitarbeiter führt, könnten Sie im Innenverhältnis, insbesondere wenn der entstandene Schaden grob fahrlässig verursacht wurde, haftbar gemacht werden.

Die Berufshaftpflichtversicherung prüft im Ernstfall Schadensersatzansprüche gegen Sie und wehrt ungerechtfertigte Ansprüche für Sie ab. Sie schützt somit die komplette finanzielle Existenz und damit auch den Ruf der angestellten Human- und Zahnmediziner. Auch für junge Ärzte, die sich vielleicht noch in der Aus- oder fachlichen Weiterbildung befinden, ist die Berufshaftpflichtversicherung unabdingbar. Oft ist nämlich die grobe Fahrlässigkeit nicht mehr über den Arbeitgeber versichert. Den jungen Arzt kann das im Zweifelsfall die Karriere kosten! Hier lohnt es sich also, sich vor Berufsantritt als angestellter Arzt einmal beraten zu lassen. Oft bieten Berufshaftpflichtversicherer nämlich besonders günstige Konditionen für Human- und Zahnmediziner in der Weiterbildungszeit an. Der Versicherungsschutz gilt, je nach Anbieter, oftmals sogar weltweit.

Im Übrigen: Eine Berufshaftpflichtversicherung müssen alle Ärzte und Zahnärzte gemäß Berufsordnung in angemessener Höhe abschließen!

Zögern Sie nicht, mir eine Anfrage zu schicken! Ich berate Sie zu einer der wichtigsten Versicherungen für Mediziner, damit Sie ohne Sorgen und mit größtmöglicher Sicherheit Ihren Job machen können.


Die Rechtsschutzversicherung für angestellte Ärzte


Eine wichtige Zusatzversicherung neben der Berufshaftpflichtversicherung ist die Rechtsschutzversicherung für angestellte Mediziner. Sie sichert gegen gerichtliche Streitigkeiten, wie beispielsweise Klageverfahren seitens Patienten, ab und übernimmt gleichzeitig alle damit einhergehenden Kosten, wie zum Beispiel Anwaltshonorare oder Gerichtsgebühren. Auch die Kosten des Gegners, die Sie im Ernstfall bezahlen müssten, werden seitens der Rechtsschutzversicherung für angestellte Ärzte übernommen. Da es auch hier, je nach Versicherungsanbieter, große Unterschiede in den einzelnen Tarifen gibt, stehe ich auch hier für eine eingehende Beratung jederzeit zur Verfügung.

Wichtig:

Eine Berufshaftpflichtversicherung allein reicht zur Absicherung Ihrer beruflichen Risiken nicht aus!

Diese leistet nur, wenn Sie zivilrechtlich belangt werden. Geht es dem Kläger jedoch nicht um Schadenersatz, sondern möchte dieser dafür sorgen, dass Sie nicht mehr praktizieren dürfen, wird er Sie strafrechtlich zu belangen versuchen. Hier bietet dann nur eine Rechtsschutzversicherung Deckung. Allerdings sind nur wenige, für Ärzte angepasste Tarife sinnvoll.

Kommen Sie gern auf mich zu, wenn Sie zu dieser ebenfalls sehr wichtigen Absicherung meine fachliche Unterstützung wünschen.


Die Berufsunfähigkeitsversicherung für angestellte (Zahn-)Ärzte


Einer der weiteren wichtigsten Versicherungen für angestellte Human- und Zahnmediziner ist die Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie sichert eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente zu, die vorher vertraglich vereinbart wurde. Diese Berufsunfähigkeitsrente wird in voller Höhe ausgezahlt, wenn angestellte (Zahn-)Ärzte ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit gar nicht mehr oder nur noch teilweise ausüben können. Hierbei ist es unerheblich, ob die Berufsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall verursacht wurde. Ohne die Absicherung der Berufsunfähigkeitsversicherung würde den angestellten Ärzten im Ernstfall der finanzielle Ruin drohen.

Gerade hinsichtlich der Berufsunfähigkeitsversicherung darf nicht verkannt werden, dass angestellte Human- und Zahnmediziner während ihrer medizinischen Arbeit einem großen Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Die Berufsunfähigkeitsversicherung für angestellte Ärzte sollte deshalb unbedingt auch eine sogenannte Infektionsklausel beinhalten. Dies ist bei Weitem nicht bei allen Tarifen der Fall. Zudem gibt diverse Ausprägungen hierzu am Markt, wann diese Klausel tatsächlich greift.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte so früh wie möglich, am besten schon während des Medizinstudiums, abgeschlossen werden. Junge Menschen sind zwar leider auf oftmals nicht mehr völlig gesund und fit, aber tendenziell immer noch gesünder als in höherem Alter, weshalb sie auch bei der Gesundheitsprüfung im Rahmen der Antragsstellung seltener abgelehnt oder mit Beitragszuschlägen oder Leistungsausschlüssen belegt werden.

Ein weiterer, finanziell mitunter sehr entscheidender Punkt für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung bereits im Studium ist die Berufsgruppeneinstufung. Erfolgt der Abschluss erst als berufstätiger Arzt, schaut sich der Versicherer genau an, in welchem Fachbereich Sie tätig sind, und ob Sie operativ tätig sind oder eben nicht. Je nachdem ergeben sich leicht Beitragsunterschiede in Höhe von 20 Prozent. Erfolgt der Abschluss jedoch bereits im Studium, stufen einige Versicherer noch in die günstigste Berufsgruppe ein. Erfolgt später dann der Berufsstart in einem eigentlich teureren Bereich, oder ein Wechsel dorthin, bleibt die günstige Einstufung erhalten. So können Sie sich über Jahrzehnte hinweg Einiges an Versicherungsprämien sparen.

Zwar bieten auch ärztliche Versorgungswerke eine Absicherung im Fall einer Erwerbsunfähigkeit, allerdings sind die Leistungsvoraussetzungen hierfür deutlich höher angesetzt. Das ist auch nachvollziehbar, da diese Leistung über das Versorgungswerk beitragsfrei ist. Dem entsprechend kann sie auch nicht so leistungsstark sein wie eine private Berufsunfähigkeitsversicherung für (Zahn-)Ärzte - beziehungsweise bei Weitem nicht so oft bewilligt werden.

So müssen Sie für eine Leistung über das Versorgungswerk in allen ärztlichen Bereichen vollständig berufsunfähig sein. Waren Sie etwa bis dato als Chirurg tätig und könnten trotz der gesundheitlichen Einschränkung noch zu 40 Prozent Gutachten erstellen, Krankenschwestern ausbilden oder für ein medizinisches Fachjournal schreiben, wird die Leistungsvoraussetzung voraussichtlich nicht gegeben sein. Als weitere Hürde zeigt sich der Umstand, dass Sie Ihre berufliche Tätigkeit aufgeben, sprich Ihre Approbation abgeben müssen.  

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung für (Zahn-)Ärzte hingegen leistet bereits bei einer fünfzigprozentigen Berufsunfähigkeit. Entscheidend hierbei ist ausschließlich Ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit, sofern der Versicherer auf die abstrakte Verweisung in eine andere Tätigkeit verzichtet. Dies heutzutage jedoch bei vielen Tarifen der Fall. Sie können Ihre Approbation behalten und – sofern es Ihnen gesundheitlich möglich ist und Sie das wünschen – in vermindertem Umfang weiterarbeiten. Seit wenigen Jahren gibt es sogar die optionale Möglichkeit, dass die (befristete) Zahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente bereits bei Bestehen einer Krankschreibung erfolgen kann. Der Grad der Berufsunfähigkeit ist hierbei dann irrelevant.

Sie sehen somit, der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung bietet einige Vorteile und kann finanziell entscheidend sein.

Beim Abschluss und der Wahl einer Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es unzählige Punkte zu beachten, wie eben dass Sie im Falle einer Berufsunfähigkeit nicht in einem anderen als in dem von Ihnen erlernten Beruf arbeiten müssen. Oft inkludieren Berufsunfähigkeitsversicherer diese Klausel nicht. Zudem sollten Sie auf die Möglichkeit einer nachträglichen Anmeldung sowie der Zahlung rückwirkender Leistungen bei Lohnausfall achten. Oft entpuppt sich eine Berufsunfähigkeit erst nach langer Krankheit und erfolgloser Behandlung. Außerdem sollte sich der Versicherungsschutz auch auf die Berufstätigkeit im Ausland erstrecken.

Sie sehen: Auch hier ist es gar nicht so leicht, den Überblick zu behalten. Ich helfe Ihnen gern dabei und berate Sie ausführlich zu Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung.


Die Rentenversicherung für angestellte (Zahn-)Ärzte und das Ärztliche Versorgungswerk


Angestellte Ärzte sind zum einen in der Deutschen Rentenversicherung, aber auch im zuständigen Ärztlichen Versorgungswerk pflichtversichert. Sie können sich aber auch von der Deutschen Rentenversicherung abmelden bzw. befreien lassen. Nahezu alle angestellten Ärzte nutzen diese Möglichkeit, um nicht zwei Pflichtbeiträge für die spätere Altersvorsorge leisten zu müssen. Zudem sind viele Mediziner unsicher im Hinblick auf die die Deutsche Rentenversicherung. Denn dieser liegt das Umlageverfahren zugrunde, sprich die eingezahlten Beiträge werden direkt wieder entnommen, um die aktuellen Altersrenten der Ruheständler zu finanzieren. Infolge der demographischen Entwicklung müssen künftig pro Beitragszahler mehr Ruheständler finanziert werden, was sich nachteilig auf die Rentenleistungen auswirkt. Und da ohnehin kein Geld angelegt wird, kann folglich auch nicht darauf Einfluss genommen werden, wie die eigenen Beiträge investiert werden.  

Als Alternative einer weiteren Altersvorsorge bieten sich diverse Möglichkeiten an. Diese reichen von einer steuerlich geförderten Basisrente über ein Investmentdepot bis hin zu Immobilien. Wie immer gibt es bei jeder dieser Varianten nicht nur Vorteile, sondern auch Nachteile. Um Ihnen das bestmögliche Absicherungspaket fürs Alter schnüren zu können, wenden Sie sich gern mit einer Nachricht an mich, damit wir einen unverbindlichen Beratungstermin vereinbaren können.

Was sich jedoch schon vorab sagen lässt, ist das eine zusätzliche private Altersversorgung Not tut. Mit dieser sollte begonnen werden, wenn sie nachhaltig finanzierbar ist und die wichtigsten Absicherungen bereits getroffen sind.

Jedes Jahr wirkt sich stark auf die Endleistung aus, denn Zeit ist bei allen Sparprozessen der größte Faktor. Werden zum Beispiel über einen Zeitraum von 40 Jahren monatlich 250 Euro bei einer jährlichen Rendite von sieben Prozent angespart, ergibt sich ein Endkapital von 621.389 Euro. Wird der Sparprozess jedoch nur zwei Jahre später aufgenommen, beläuft sich das Endkapital auf nur noch 537.108 Euro. Das entspricht einer Differenz von über 84.000 Euro!


Die Unfallversicherung für angestellte (Zahn-)Ärzte


Diese Versicherung kann eine sinnvolle Zusatzversicherung neben der Berufsunfähigkeitsversicherung sein. Sie greift bei schweren Unfällen, die bleibende Schäden hinterlassen und sichert Sie in solchen Fällen mit einer Rentenleistung und / oder einer Einmalleistung ab. Die Unfallversicherung ist umso wichtiger, wenn Sie privat einem hohen Unfallrisiko ausgesetzt sind, beispielsweise durch risikobehaftete sportliche Hobbys wie Klettern oder Reitsport.

Als angestellter (Zahn-)Arzt gibt es auch bei der privaten Unfallversicherung Einiges zu beachten. So gibt es zahlreiche Leistungsunterschiede von Tarif zu Tarif. Oftmals gibt es keine Leistung, wenn dem Unfall eine Bewusstseinsstörung vorausging, ein auch nur geringer Promillewert vorlag, es sich um eine erhöhte Kraftanstrengung oder eine Infektion handelt. Wichtig ist bei der Unfallversicherung für Mediziner zudem eine spezielle Mediziner-Gliedertaxe. In der Gliedertaxe ist festgelegt, welchen Invaliditätsgrad welche gesundheitliche Einschränkung bedeutet. In Kombination mit einer vereinbarten Progression, diese bewirkt eine überproportional steigende Leistung in Abhängigkeit des Invaliditätsgrades, kann der Verlust eines Daumens entweder eine Leistung von zum Beispiel 20.000 Euro oder aber von 500.000 Euro bedeuten.

Sollten Sie den Abschluss einer zusätzlichen privaten Unfallversicherung in Erwägung ziehen, wenden Sie sich auch hier vertrauensvoll an mich!

Die Auslandskrankenversicherung für angestellte (Zahn-)Ärzte


Angestellte Mediziner sollten zusätzlich zur gesetzlichen, aber auch privaten Krankenversicherung, eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Denn einige notwendige Leistungen werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht oder nur unzureichend übernommen. Ein Rücktransport in die Heimat beispielsweise ist durch die gesetzliche Krankenkasse in keinem Fall gedeckt. Da hier schnell fünfstellige Summen anfallen können, ist es ratsam, für den Ernstfall vorbereitet zu sein und so früh wie möglich eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Privat Versicherten Medizinern kann die Auslandskrankenversicherung eine Beitragsrückerstattung im Folgejahr sichern.

Auch hier stehe ich Ihnen gern für eine umfangreiche Beratung zur Verfügung, damit Ihr Auslandsaufenthalt, nicht zum persönlichen Alptraum wird.


Alles unter einem Dach: Professionelle Beratung und größtes Vertrauen


Ich weiß, wie eng Ihr Zeitplan manchmal werden kann und wie wenig Zeit oftmals für die wichtigen Dinge bleibt. Damit Sie das Thema Versicherungen endlich abhaken können, biete ich professionelle Beratungen in Punkto Versicherungen, Kapitalanlage und Finanzierung für angestellte Human- und Zahnmediziner an.

Gern können wir flexibel einen Termin vereinbaren. Und damit es für Sie noch bequemer wird, berate ich Sie gern auch im Rahmen einer Online-Konferenz.

Für viele sind insbesondere Versicherungen ein Dickicht, das schwer zu überblicken und noch schwerer zu durchschauen ist. Ich habe mich deshalb bereits während meines Studiums spezialisiert und berate als Finanz- und Versicherungsmakler Studenten der Human- und Zahnmedizin sowie angestellte und niedergelassene Mediziner. Durch meine jahrelange Erfahrung und meine Expertise kann ich, passend zu Ihrer individuellen Lebenssituation, das optimale Versicherungspaket für Sie zusammenstellen. Ich biete Ihnen hierbei nur Versicherungen an, die Sie wirklich benötigen. Ihnen entstehen keine sinnlosen monatlichen Ausgaben, wie Sie es vielleicht von anderen Versicherungsberatern kennen. Ich finde für Sie die preiswertesten Tarife und ermögliche Ihnen somit einen sicheren Berufseinstieg in Ihren Traumjob. Und das Beste: Ich berate Sie nicht „nur“ zu Versicherungen, sondern auch beim Vermögensaufbau und bei der Finanzierung von Immobilien. Somit bekommen Sie Alles aus einer Hand und benötigen nur einen Ansprechpartner, der darauf achtet, dass Alles ineinandergreift. Somit werden Doppelversicherungen genauso vermieden wie existenzielle Lücken.

Rufen Sie mich gern unter meiner angegebenen Telefonnummer an oder schreiben Sie mir eine Nachricht über mein Kontaktformular. Ich freue mich, wenn ich Sie als weiteren zufriedenen Kunden begrüßen darf.

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