Der gute Ruf - wichtig und schnell ruiniert
Sicherlich sind Strafvorwürfe für Freiberufler und ehrenamtlich tätige Personen besonders peinlich und noch viel schlimmer – rufschädigend. Doch Ärzte und Zahnärzte tragen gemessen an anderen Berufsgruppen ein noch höheres Risiko eines Image-Schadens, da sie aufgrund ihres besonderen Status sowieso schon mehr im öffentlichen Fokus stehen. Sobald es zu einer Anklage kommt und irgendetwas davon nach außen dringt, steht der betroffene Arzt unter ständiger Beobachtung der eigenen Patienten und der regionalen Öffentlichkeit. Das alleine kann schon ausreichen, um den Praxis-Alltag erheblich zu stören oder sogar die berufliche Existenz zu gefährden. Dazu kommt, dass es immer häufiger zu voreiligen Klagen kommt, die jeder soliden Grundlage entbehren. Grund dafür sind zwei Faktoren: Der Menschheit stehen zum einen im digitalen Zeitalter immer mehr Informationen zur Verfügung, auf die sie leicht zugreifen kann, und sei es auch, dass man auf fragwürdige Quellen zurückgreift, um eine Klage zu rechtfertigen. Vor allem, wenn es um Themen wie Gesundheit, Leistungsfähigkeit oder Schönheit geht, steigt die Klagebereitschaft. Zum anderen trägt die breite Versorgung der Bevölkerung mit Rechtsschutz-Policen zur erhöhten „Klagewut“ bei. Jeder pocht auf sein Recht und nutzt natürlich – ob zu Recht oder nicht - die Möglichkeiten, die eine solche Versicherung bietet. Bringt dann die medizinische Behandlung nicht die gewünschte Verbesserung des Gesundheitszustandes, kommt es bei Eingriffen zu unvorhergesehenen Komplikationen oder entspricht das Behandlungsergebnis einfach nur den Vorstellungen des Patienten nicht, wird erst einmal geklagt.
Arbeit mit Skalpell erhöht Risiko
Wer das Skalpell in die Hand nimmt, trägt ein besonders hohes Risiko, auf die Anklagebank zu geraten. Gefährdet sind vor allem die Fachrichtungen der ästhetischen und plastischen Chirurgie, der Implantologie und der ästhetischen Zahnheilkunde. Aber auch Fachärzte für Anästhesie und Gynäkologen, die Geburtshilfe leisten, bewegen sich auf sehr dünnem Eis.
Letztlich kann es aber jeden Facharzt treffen, denn die Gründe für eine Klage sind inzwischen vielfältig geworden und reichen von unzureichender Beratung, fehlerhaftem Befund über falsche Diagnose, Medikations- oder Dokumentationsfehler bis hin zu Datenschutzverletzungen.
Medizin-Strafrecht ist Sache der Fachleute
Wer eine gute Rechtsschutz-Police besitzt, kann im Notfall über alle Instanzen eines Verfahrens zur bestmöglichen Verteidigung direkt auf spezialisierte Fachleute zugreifen. Häufig erfahren Ärzte und Ärztinnen erst von dem gegen sie eingeleiteten Verfahren, wenn Staatsanwaltschaft oder Polizei schon an der Tür klingeln oder eine Vorladung ins Haus flattert. Spätestens, wenn es zu einer Durchsuchung der Praxisräume kommt, wissen auch Mitarbeiter und Patienten Bescheid, sodass die Angelegenheit schnell zum Dorfgespräch werden kann. Für den Praxis-Inhaber ist das meist ein Schock und gerät er auch noch in Panik, kommt es oft zu fehlerhaften Handlungsweisen. Aufgrund mangelnder Erfahrung wird ohne Anwalt umfassend zur Situation ausgesagt oder Schlichtungsversuche werden auf eigene Faust unternommen. Das sollte keinesfalls passieren, denn damit schaden sich die betroffenen Ärzte und Ärztinnen in der Regel selbst.
Stattdessen benötigen die Betroffenen in solchen Fällen die Hilfe erfahrener Fachanwälte und Gutachter, und zwar ad hoc und nicht erst Wochen später. Daher ist es äußerst wichtig, dass der gewählte Versicherer jederzeit entsprechende Kontaktadressen oder eine Anwaltshotline für den Praxis-Inhaber bereithält.
Vorverurteilung kann als Rufmord enden
Viele Verfahren gegen Personen, die in Heilberufen tätig sind, enden mit einem Vergleich oder sogar Freispruch, denn gerade Ärzte, Zahnärzte oder auch Apotheker sind sich der Gefahren ihres Tuns bewusst und arbeiten allein deswegen schon besonders sorgfältig und professionell. Doch auch, wenn es zum Freispruch kommt, geraten zahlreiche Mediziner allein aufgrund des anstrengenden Verfahrens in große oder gar existenzielle Schwierigkeiten. Das Umfeld bekommt häufig Wind von den Ermittlungsaktivitäten, es sickern immer wieder neue Informationen durch, ob wahr oder nicht, und schon verbreiten sich sowohl Neuigkeiten als auch Unwahrheiten rasend schnell. Kompetenz und Vertrauenswürdigkeit der betroffenen Ärzte und Ärztinnen werden trotz nachgewiesener Unschuld infrage gestellt, Patienten bleiben aus und womöglich berichtet auch noch die Lokalpresse über den Fall. Das endet unweigerlich in einem Imageverlust der Praxis und kommt oftmals einem Rufmord gleich. Für so manchen Praxis-Inhaber kann das schnell zur existenziellen Bedrohung werden.
Etwas bleibt immer hängen
Ist der Ruf erst einmal geschädigt, kommt der betroffenen Praxis-Inhaber aus seiner Misere schlecht wieder heraus, denn etwas bleibt von dem ganzen Aufruhr immer in den Köpfen der Bevölkerung hängen. Noch schlimmer als die kurzfristigen Einbußen, mit denen betroffene Praxen zu kämpfen haben, sind spezialisierten Wirtschafts- und Ärzteberatern zufolge aber die mittel- und langfristigen Folgen. Häufig kommt es zur Verschlechterung der Arbeitsatmosphäre, Patienten bewerten die Arzt- oder Zahnarztpraxis nicht mehr so positiv wie vielleicht zuvor und die soziale Einbindung des betroffenen Praxis-Inhabers funktioniert nicht mehr so gut.
Besonders Praxen mit größeren oder gar internationalen Einzugsgebieten, die ihre Dienste schwerpunktmäßig im Internet anbieten, sind über die neuen Medien durch negative Darstellungen sehr angreifbar. Da helfen dann schlimmstenfalls nur noch die Deaktivierung der eigenen Webpräsenz und der Rückzug aus den sozialen Medien.
Haupt-Leidtragende solcher Rufmord-Aktionen sind aber auch Praxen in kleineren Städten und auf dem Dorf, denn hier kennt meist jeder jeden und sowohl Neuigkeiten als auch Gerüchte sprechen sich in kürzester Zeit herum. Wer von einem solchen Dilemma betroffen ist, kommt dort meist nicht alleine heraus und benötigt neben guten Anwälten auch externe Kommunikationsberater, die betroffene Ärzten mithilfe von adäquaten Strategien zur Krisen-Kommunikation dabei unterstützen, auch in der Öffentlichkeit wieder halbwegs Fuß zu fassen.
Da es immer schwieriger ist, eine solche Situation im Nachgang wieder geradezubiegen, als dieser vorzubeugen, sollten Ärzte und Ärztinnen sich vorher um die passende Rechtsschutz-Police kümmern und dazu eine kompetente Beratung in Anspruch nehmen.
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Versicherungsschutz gegen Behandlungsfehler ist unverzichtbar. Eine nicht ausreichende Berufshaftpflichtversicherung hieße mit dem eigenen Vermögen zahlen zu müssen. Für die Arztpraxis, den Arzt oder seinen Mitarbeiter würde dies in der Regel den finanziellen Ruin bedeuten.
Als niedergelassener Arzt bzw. Zahnarzt tragen Sie große Verantwortung - für Ihre Patienten und Ihre Mitarbeiter. Dabei sind Sie täglich rechtlichen Risiken ausgesetzt: Auseinandersetzungen um Honorare und Abrechnungen mit den Krankenkassen sind nur zwei Beispiele. Eine leistungsstarke Rechtsschutzversicherung ist dafür das beste Rezept.
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Die Praxisausfallversicherung zahlt bei Krankheit oder einem Unfall des Praxisinhabers sowie bei einer behördlich angeordneten Quarantäne für die Arztpraxis.
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