Apotheken-Kaskoversicherung für Dienstreisen

Mit Privat-PKW für die Apotheke unterwegs


Was, wenn ein Apothekenmitarbeiter mit seinem privaten PKW eine Dienstfahrt für die Apotheke unternimmt und es dann einen Unfall kommt? Diese Frage ist schnell beantwortet, denn hier ist die Gesetzeslage klar – der Apotheken-Inhaber muss dem Arbeitnehmer die dabei entstandenen Kosten erstatten. Es sei denn, er besitzt eine Dienstreise-Kasko-Versicherung, die den Apotheker in solchen Fällen gegen die Ansprüche seiner Mitarbeiter absichert.

Apotheken-Inhaber in die Pflicht genommen


In Apotheken kommt es häufiger vor, dass Mitarbeiter beispielsweise auf dem Heimweg noch schnell Medikamente ausliefern, die Tageseinnahmen zur Bank bringen oder aufgrund von Mobilitätsengpässen mit dem eigenen Wagen einspringen, weil Ärzte, Patienten und Heime den Apotheken-Service unverzüglich fordern. Stehen Weiterbildungsmaßnahmen außer Haus an, fahren die Mitarbeiter meist gleich von zu Hause aus mit dem eigenen PKW zum Veranstaltungsort. Kommt es dann zu einem Schadensfall, ist der betroffene Mitarbeiter ganz sicher nicht gewillt, die Kosten selbst zu tragen, selbst wenn es im besten Fall nur um Selbstbehalte oder Rückstufungsdifferenzen geht. Das muss er auch nicht, denn hier wird der Apotheken-Inhaber in die Pflicht genommen, und zwar unabhängig davon, ob er die Fahrt angeordnet, stillschweigend gebilligt oder nur geduldet hat. Sofern der betroffene Mitarbeiter den entstandenen Schaden geltend macht und diesen nicht gerade grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt hat, bekommt er die Kosten von seinem Arbeitgeber erstattet.

Dienstreise-Kasko wahrt den Betriebsfrieden


Der Abschluss einer Dienstreise-Kaskoversicherung empfiehlt sich für Apotheker und Apothekerinnen noch aus einem weiteren Grund – dem Erhalt des Betriebsfriedens. Ein einziges Unfallgeschehen kann diesen schon erheblich stören. Der betroffene Mitarbeiter stellt zur Schadensregulierung zwar berechtigte Ansprüche an seinen Arbeitgeber, aber dennoch führt das in der Regel erst einmal zu unschönen Diskussionen. Das spricht sich meist unter den übrigen Angestellten herum und schlimmstenfalls wird niemand mehr mit seinem eigenen PKW auch nur eine einzige Dienstfahrt für die Apotheke übernehmen wollen. Für den Apotheken-Inhaber zieht diese Situation unter Umständen die Anschaffung eines weiteren Apothekenautos samt Fahrer nach sich und das kostet wieder zusätzliches Geld. Mit einer Dienstreise-Kasko-Police lassen sich solche teuren Notlösungen hingegen ganz leicht vermeiden.

Häufigkeit der Dienstfahrten oft unterschätzt


Oftmals unterschätzen Apotheker und Apothekerinnen die Häufigkeit der Dienstfahrten ihrer Angestellten mit dem privaten PKW. Dabei sind Lieferfahrten im Apotheken-Alltag meist an der Tagesordnung und werden häufig von mehreren Mitarbeitern mit den eigenen Autos getätigt. Bevor der Apotheken-Inhaber sich also für eine bestimmte Art der Absicherung entscheidet, sollte er zunächst die tatsächliche Häufigkeit von solchen Fahrten im Rahmen einer Erhebung genau erfassen. Wer sich dann für eine Dienstreise-Kaskoversicherung entscheidet, sollte sich von Fachleuten gut beraten lassen, denn eine solche Absicherung kann recht kompliziert sein. So ist je nach Police für jedes Auto ein Fahrtenbuch erforderlich und oftmals kommen auch noch aufwendige Meldepflichten dazu, die einzuhalten sind.

Dienstreise-Kasko lohnt sich


Die Dienstreise-Kasko-Police tritt bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust der Mitarbeiter-Fahrzeuge auf Dienstfahrten ein und das unabhängig von deren privaten Versicherungen. Es sind dabei aber nicht nur Unfallfolgen abgesichert, sondern auch Kosten, die durch Diebstahl, Vandalismus, Brand oder naturbedingte Schadensursachen entstanden sind. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit wie etwa Alkohol am Steuer zahlt die Versicherung natürlich nicht. Der Versicherungsschutz schließt nur die privaten PKW und Kombis der Arbeitnehmer, nicht aber LKW, Busse oder Kleinlaster ein, sofern sie für dienstliche Zwecke eingesetzt werden. Apotheken-Inhaber, die mehrere Apotheken-Autos und gegebenenfalls auch mehrere Fahrzeuge im privaten Bereich angemeldet haben, sind eventuell mit einem günstigeren Flotten-Tarif gut bedient. Damit lässt sich in der Regel Geld sparen, sodass sich auch hier die Inanspruchnahme einer fachgerechten Beratung lohnt.

Dienstreisen können zur risikoreichen Routine werden


Zwar gibt es sicherlich Apotheken, in denen Dienstfahrten mit Privat-PKW eher die Ausnahme sind, aber in vielen Apotheken gehören sie einfach schon zur Alltagsroutine.
Sei es die Angestellte, die schon seit einiger Zeit die Medikamente bei einer Kundin vorbeibringt, die sie gut kennt und die auf dem Heimweg wohnt oder es werden Fahrten spontan aus einer Situation heraus erforderlich. Das alles passiert häufig und meist nimmt der Apotheken-Inhaber gar nicht mehr wahr, wie viele solche Fahrten seine Mitarbeiter tatsächlich absolvieren. Das ist erst mal kein Problem, bis es dann plötzlich doch mal zu einem Unfall kommt. Für die Mitarbeiterin, die ihrer Nachbarin seit Jahren die Medikamente auf dem Heimweg liefert, mag dies zunächst sicher selbstverständlich gewesen sein. Aber spätestens im Schadensfall wird sie wahrscheinlich doch darüber nachdenken, dass sie ja eigentlich dienstlich für die Apotheke unterwegs war. Die Mitarbeiterin hat dann unabhängig vom Verschulden einen arbeitsrechtlichen Anspruch gegen den Apotheken-Inhaber. Und schon ist der Stress vorprogrammiert, wenn keine entsprechende Police zur Schadensregulierung existiert.

Doch Vorsicht, manche Versicherer akzeptieren im Schadensfall nur Fahrten zu dienstlichen Zwecken, nicht aber private Umwege oder Abzweigungen etwa zur Auslieferung von Medikamenten. Sie verweigern in solchen Fällen schlichtweg die Leistung. Das macht für den Apotheken-Inhaber aber wenig Sinn, sodass er bei der Wahl seiner Police unbedingt auf diese versteckte Falle achten sollte. Es gibt auch Tarife, die den Beitrag nach gefahrenen Kilometern berechnen. Dazu ist allerdings ein Fahrtenbuch notwendig und hinzukommt in der Regel noch jede Menge weiterer Papierkram. Das ist viel zu umständlich bei der hohen Anzahl von kurzen Fahrten, die im Apotheken-Alltag meistens anfallen.

Empfehlenswert ist hier eher die Beitragsberechnung nach Fahrern. Allerdings verlangen viele Versicherer dafür zusätzliche unterjährige Meldungen für eventuelle anteilige Nachberechnungen. Auch das ist zeitraubend, lästig und damit wenig apothekengerecht. Tatsächlich geeignet sind Lösungen, bei denen einmal pro Jahr die Benennung der Fahrer erforderlich wird, um eine Prämie festzulegen, die dann auch das ganze Jahr über gleich bleibt. Das Führen eines Fahrtenbuches oder sonstiger lästiger Papierkram fallen hierbei weg.

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