Belieferung von Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen

Wenn Apotheken Gesundheitseinrichtungen beliefern, …


… bringt das durchaus einige Risiken mit sich. Die meisten Apotheken in Deutschland liefern medizinische Produkte an Gesundheitseinrichtungen aus, die einen mehr, die anderen weniger. Apotheken, die im großen Stil sogar Pflegeheime oder Kliniken beliefern, bewegen dabei Millionenwerte von A nach B und das will gut versichert sein.
Dabei ist es nicht nur wichtig, die Police dahingehend zu überprüfen, was nun wann tatsächlich versichert ist und wo noch Erweiterungsbedarf besteht, sondern es muss auch die passende Versicherungssumme festgelegt werden. Denn wer regelmäßig mehr als 100 Betten in Kliniken oder Heimen versorgt, ist schnell einmal mit Warenwerten von 20.000 Euro und mehr auf der Straße unterwegs.

Sind in der Außenversicherung von Lieferapotheken nur Werte von 3.000 Euro oder weniger vereinbart, steht wieder einmal das Risiko der Unterversicherung im Raum. Wer in kleinerem Rahmen liefert, ist in der Regel mit Versicherungssummen zwischen 5.000 und 10.000 Euro gut bedient. Apotheken, die wesentlich umfangreichere Lieferungen an Kliniken und Heime tätigen, müssen die Versicherungssummen natürlich entsprechend nach oben korrigieren.

Darüber hinaus gibt es noch eine Versicherungsfalle, in die Apotheken-Inhaber leicht tappen können! So ist Vorsicht bei Transporten mit außergewöhnlich hohem Warenwert, etwa wenn Großhändler oder Hersteller die gesamte Ware zur Weiterverteilung zunächst an eine bestimmte Apotheke liefern, geboten. Hierbei ist nämlich zu prüfen, ob der komplette Warenwert den betroffenen Apotheken-Inhaber in der Zeit zwischen Anlieferung und Auslieferung an die Kollegen nicht in die Unterversicherung treibt und ob die in der Transportversicherung festgelegte Summe ebenfalls zur Deckung des tatsächlichen Warenwertes ausreicht. Ist das in der Police unzureichend definiert und die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt, kann das im Schadensfall für den betroffenen Apotheken-Inhaber böse enden.

Police „eine für alles“ gibt es nicht


Je nach Schadensfall sind unterschiedliche Versicherungen wie beispielsweise Haftpflicht, Transport- oder Außenversicherung zuständig. So können beispielsweise Dritte einen Haftpflichtfall geltend machen oder die Ware kann unterwegs auf dem Transport beschädigt werden. Wer viel liefert, kann nämlich nicht wirklich abschätzen, was der Ware unterwegs so alles zustoßen kann. Das breite Spektrum an Schadensoptionen und die Tatsache, dass gerade Transportschäden im Apothekenalltag häufiger vorkommen, macht für Apotheker und Apothekerinnen eine genaue Überprüfung ihrer Versicherungssituation im Außen- und Transportbereich notwendig.

Wenn die Versicherung nicht zahlt, …


… hat der Apotheken-Inhaber möglicherweise das Kleingedruckte nicht gelesen. Bleiben wir beim Beispiel der Außenversicherung, die in der gewerblichen Inhaltspolice Waren und Werte grundsätzlich mitversichert, wenn sie vorübergehend nicht am eigentlichen Standort lagern. ‚Vorübergehend‘ ist hierbei der ausschlaggebende Begriff, denn damit ist eine Zeitdauer von maximal drei Monaten gemeint. Das heißt, die Werte sind bei vorübergehender Auslagerung etwa wegen Umzug, Umbau oder Renovierung dennoch abgesichert. Mit anderen Worten – die besagten Objekte kehren danach auch wieder an ihren Ausgangsort zurück.

Doch wie sieht das in der Apotheke aus? Hier liegt der Fall etwas anders – Apotheken liefern ihre „aushäusigen“ Waren beispielsweise an Arztpraxen, Kliniken, Heime oder sonstige Kunden und von dort kommen sie auch nicht mehr zurück. Damit fallen diese Produkte aus dem Schutz der Außenversicherung heraus. Apotheker und Apothekerinnen kommen also nicht darum herum, ihre Außenversicherungsklausel auch um die Heim-, Praxen- und Hausbelieferung zu erweitern, und sollten sich dazu sicherheitshalber vom Fachmann entsprechend beraten lassen.

Beratung zur Versicherung von Apotheken vereinbaren


Bei der Apotheken-Versicherung gilt es einige Fallstricke zu vermeiden.

Aus diesem Grund benötigen Sie nicht nur Versicherungen, die möglichst alle apotheken-spezifischen Risiken abdecken, sondern auch einen Ansprechpartner, der Ihnen den Aufwand rund um die Absicherung Ihrer Apotheke abnimmt, sich im Schadenfall kümmert und auf Ihren Berufsstand spezialisiert ist, eben einen zertifizierten Fachberater Heilwesen (IHK).

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Markus Fischer hat 4,88 von 5 Sternen 244 Bewertungen auf ProvenExpert.com