Berufshaftpflicht wichtig für Ärzte

Auch Ärzte machen Fehler


Wer den Arztberuf ausübt, trägt tagtäglich eine hohe Verantwortung gegenüber Patienten, die sich schließlich auf die ärztlichen Diagnosen und Behandlungsmaßnahmen verlassen. Darüber hinaus unterliegen Mediziner auch der Aufklärungs- und Dokumentationspflicht und egal, welche Tätigkeiten sie gerade ausüben, müssen Fehler in allen Bereichen ausgeschlossen werden, denn jeder einzelne davon kann die Gesundheit eines Patienten gefährden und für den Arzt zur Haftungsfalle werden. Doch auch Mediziner sind nur Menschen und daher vor Missgeschicken nicht gefeit, denn wo gearbeitet wird und das auch noch unter dem Druck hoher Verantwortung und in hektischen Situationen, passieren nun einmal Fehler. Deswegen gilt die Berufshaftpflicht als Pflichtversicherung, denn falsche Beratung, Fehlentscheidungen oder Behandlungsfehler erfordern einen arztgerechten Schutz.

Warum die Berufshaftpflicht so wichtig ist


Die Berufshaftpflicht-Versicherung erfüllt zwei wesentliche Aufgaben – sie wehrt ungerechtfertigte Ansprüche ab und springt ein, wenn sich die Geltendmachung von Ansprüchen als gerechtfertigt erweist. Das heißt, es wird immer zuerst überprüft, ob Ansprüche rechtens sind, bevor eventuell eine Leistung erfolgt und das hat nichts damit zu tun, dass Versicherungen grundsätzlich versuchen, Ansprüche abzuwehren. Es handelt sich bei der Anspruchsprüfung und der anschließenden Abwehr oder Leistungserbringung um einen standardisierten Prozess. Darüber sind sich viele Patienten nicht im Klaren, sodass auch nur vermeintliche Schadensfälle erst einmal für Ärger sorgen können. Empfehlenswert ist daher für Ärzte, jeden noch so kleinen Schaden beim Versicherer zwecks Überprüfung und Bearbeitung zu melden, anstatt sich selbst mit der Aufklärung zu belasten.

Ärzte sollen entlastet werden


Die Betriebshaftpflicht funktioniert also zunächst ähnlich wie eine Rechtsschutzversicherung, denn sie prüft für den betroffenen Arzt die geltend gemachten Ansprüche. Gegebenenfalls fordert der Versicherer auch noch weitere Belege an, wenn er den Anspruch als ungerechtfertigt einschätzt. Erst, wenn sicher ist, dass dieser nicht zulässig ist, lehnt er den Anspruch ab. Kommt ein Patient dann auf die Idee, zu klagen, vertritt die Versicherung auch in diesem Fall den Arzt. Das heißt, nicht der Arzt ist der Gegner des Anspruchstellers, sondern der Versicherer und das bedeutet für Mediziner und ihre Praxen eine enorme Entlastung. Nach erfolgreicher Abwehr der geltend gemachten Ansprüche ist der Fall schließlich beendet. Kann die Abwehr nicht durchgesetzt werden, muss die Haftpflichtversicherung automatisch ihre Leistungen erbringen und das möglichst zeitnah und ohne großen bürokratischen Aufwand. Auch in diesem Fall muss der Arzt sich nicht selbst mit der Abwicklung der Angelegenheit befassen.

Berufshaftpflicht zwingend für Ärzte


Die Berufshaftpflicht ist für Mediziner die wichtigste Versicherung überhaupt, denn es besteht immer das Risiko, dass Patienten im Schadensfall Ansprüche geltend machen, die enorm hohe Entschädigungssummen nach sich ziehen. Ohne arztgerechte Berufshaftpflicht-Police könnte das für den betroffenen Arzt das existenzielle Aus bedeuten. Die Berufsordnung für in Deutschland tätige Ärzte schreibt die Berufshaftpflicht als Pflichtversicherung fest und in einigen Bundesländern ist sie sogar gesetzlich vorgeschrieben. Fachärzte benötigen eine individuell an ihr medizinisches Fachgebiet angepasste Police, denn trotz ähnlicher Formulierungen gibt es für die verschiedenen fachärztlichen Bereiche doch einige Unterschiede, die im Rahmen des Versicherungsschutzes unbedingt zu berücksichtigen sind.

Die Berufshaftpflicht bietet Ärzten also den besten Schutz gegen oftmals existenzgefährdende Schadensfälle, die durch ärztliche Fehler entstehen und zu Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen führen können. Doch oftmals kommt es zu weiterführenden Klagen und Prozessen, die den Abschluss einer auf den Arztberuf zugeschnittenen Rechtsschutzversicherung erforderlich machen. Diese ist ebenfalls so rechtzeitig abzuschließen, dass alle Rechtsschutzfälle trotz Wartezeiten abgedeckt sind. Die Inanspruchnahme einer Fachberatung sollte daher am besten schon vor Eröffnung der Arztpraxis erfolgen.

Beratung zur Haftpflichtversicherung Arzt vereinbaren


Bei der Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte gilt es einige Fallstricke zu vermeiden. Über nachfolgenden Button können Sie eine Beratung zu diesem Thema anfragen.

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