Vereinbarte Deckungssumme muss passen
Praxisinhaber sollten beim Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung unbedingt auf die Festlegung einer ausreichend hohen Deckungssumme achten. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der vom Versicherer im Schadensfall erstattete Betrag den tatsächlichen Schaden nicht abdeckt. Schlimmstenfalls muss der betroffene Mediziner dann tief in die eigene Tasche greifen.
Klar ist, dass die Haftungssummen gerade in den medizinischen Berufen in die Millionen gehen. Allerdings unterscheidet sich die Risikolage je nach medizinischem Fachgebiet. Veranschlagen Versicherungsexperten beispielsweise für Psychiater, Hausärzte oder Frauenärzte ohne Geburtshilfeleistung eine Deckungssumme von einer Million Euro, reicht das für andere Mediziner noch lange nicht. Für Fachärzte, die nicht operieren, gelten drei Millionen Euro als Richtwert für die Risikoabsicherung. Herzchirurgen, plastische Chirurgen und zahlreiche andere Spezialisten fallen mit ihren Fachgebieten unter die Hochrisikoberufe. Hier raten Fachleute zu einer individuellen Ermittlung der erforderlichen Haftpflichtsumme. Wer nicht sicher ist, welche Summe zur Deckung seiner Risiken angebracht ist, sollte sich direkt an einen Versicherungsexperten wenden.
An der Haftpflicht darf nicht gespart werden
Ärzte und Ärztinnen sollten niemals an der Berufshaftpflicht sparen, denn eine unzureichende Versicherung kann im Schadensfall zur existenziellen Bedrohung werden. Experten empfehlen eine Deckungssumme von mindestens fünf Millionen Euro, um alle realistischen Schäden abzusichern. Beläuft sich beispielsweise ein Schaden auf insgesamt 3,5 Millionen Euro und der Versicherungsnehmer hat nur eine Haftungssumme von drei Millionen € festgelegt, zahlt er 500.000 € aus eigener Tasche. Ein solches Risiko einzugehen, steht in keinem Verhältnis zu den wenigen Hundert Euro, die man vielleicht im Jahr durch Festlegung einer niedrigeren Deckungssumme einspart.
Anpassung der Haftpflichtsumme wichtig
Zu beachten ist, dass es Entwicklungen gibt, die eine Anpassung der bestehenden Versicherungssumme notwendig machen. So können etwa die Gesundheitskosten aufgrund medizinischer Neuerungen zunehmen oder die Lebenserwartung in der Gesellschaft wird höher. Ebenso können sich die Gesetzmäßigkeiten bei Schadensersatzfällen zugunsten der Geschädigten ändern. Es reicht demnach für Ärzte und Ärztinnen nicht aus, einmal eine Deckungssumme festzulegen und es auf alle Zeiten dabei zu belassen. Bei jeder Veränderung der bestehenden Situation oder ausgeübten Tätigkeit sollte eine entsprechende Überprüfung der Police und der Haftungssumme stattfinden.
Experten raten auch Ärzten und Ärztinnen in Ausbildung dazu, sich schon vor Aufnahme der ersten Berufstätigkeit um eine eigene Berufshaftpflichtversicherung zu kümmern. Gerade im medizinischen Bereich ist es wichtig, vom ersten Tag an abgesichert zu sein.
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