Kommissionierer oft nicht ausreichend versichert

Zu den häufigsten Fehlern, die in Apotheken immer wieder vorkommen, gehört die Veranschlagung zu niedriger Versicherungssummen in den ausgewählten Policen. Wird etwa ein Kommissionierautomat angeschafft, reicht die einst festgelegte Summe oftmals schon nicht mehr aus. Apotheker und Apothekerinnen sollten ihren Versicherer also grundsätzlich über den Kauf eines teuren Neugerätes informieren, damit die Police überprüft und gegebenenfalls an die neue Situation angepasst werden kann. Denn eine Lücke in der Inhaltsversicherung kann im Schadensfall böse enden, wie ein Fall aus dem Jahr 2018 zeigt, bei dem es aufgrund einer Unachtsamkeit zu einer Beschädigung des apothekeneigenen Kommissionierers kam. Ein Apotheken-Mitarbeiter hatte im Kommissionierautomaten Waren zurechtgerückt und nach Beendigung seiner Arbeit seinen Hocker in dem Gerät vergessen. Als der Kommissionierer danach wieder in Betrieb genommen wurde, prallte sein Greifarm auf den Hocker und brach ab. Solche Schäden, die bei Weitem nicht nur außergewöhnliche Einzelfälle darstellen, gehen schnell mal in die Tausende und das bleibt dann bei unzureichender Versicherung am Apotheken-Inhaber hängen.

Schadensursachen sind vielfältig


Doch nicht nur abgebrochene Greifarme in Kommissionierern können den Apothekenbetrieb lahmlegen, sondern auch Wasser- und Überspannungsschäden führen häufig zu Beeinträchtigungen des Apotheken-Alltags oder sogar zu Betriebsunterbrechungen. Zwar sind diese Schadensursachen selbst abgedeckt – der Wasserschaden über die Inhaltsversicherung und elektrisch bedingte Schäden durch den Wartungsvertrag mit dem Hersteller – aber die ausfallbedingten Missstände bei der Kundenversorgung bleiben bestehen. Apotheker und Apothekerinnen sollten also in ihrem eigenen Interesse die vorhandenen Policen vom Fachmann auf Vollständigkeit überprüfen lassen und bei Bedarf an den aktuellen Istzustand in der Apotheke anpassen, um größere Risiken zu vermeiden.

Menschliches Versagen meist nicht mitversichert


Kommen wir noch einmal auf das Beispiel mit dem abgebrochenen Kommissionierer-Greifarm zurück. Der Schaden im besagten Fall belief sich auf über 20.000 Euro und auf dieser Summe blieb die betroffene Apotheken-Inhaberin sitzen, weil menschliches Versagen die Ursache war. Hätte ein technischer Defekt den Schaden ausgelöst, wären die Kosten von der Versicherung des Herstellers übernommen worden. Wäre das Gerät durch einen Einbrecher, Feuer- oder Wasserschaden beschädigt worden, wäre die Regulierung über die Inhaltsversicherung erfolgt. Das hätte alles nicht sein müssen, denn auch solche durch Missgeschicke der Mitarbeiter entstandenen Eigenschäden sind zusätzlich versicherbar. Doch das wissen viele Apothekerinnen und Apotheker nicht, denn nicht jeder Versicherer informiert automatisch über vorhandene Lücken im Vertrag und die damit verbundene Notwendigkeit einer entsprechenden Anpassung in der Apotheken-Police. Ein kompetenter Berater hätte in einem solchen Fall zur All-Risk-Police inklusive Elektronik-Baustein oder zumindest zu einer üblichen Inhaltsversicherung mit zusätzlicher Elektronikversicherung geraten. Daher ist es immer ratsam, sich nicht darauf zu verlassen, dass im Versicherungsbereich alles Notwendige auch immer automatisch geschieht. Apotheken-Inhaber sollten sich beim Fachmann darüber informieren, welche Bausteine erforderlich sind, um den individuellen Versicherungsbedarf mit einer apothekengerechten Police optimal abzudecken.

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