Kühlgutversicherung

Medikamentenkühlschrank nicht vergessen


In den Standard-Policen sind Kühlschrankinhalte meist gar nicht oder nur bei Stromausfall des öffentlichen Netzes – und dann auch nur zu niedrigen Summen – versichert. Das gilt leider auch für das Kühlgut der Apotheken, das besonderen Lagervorschriften unterliegt, sodass hier im Schadensfall schnell auch mal Verluste von 20.000 € und mehr entstehen können.

Sowohl durch die Unterbrechung der Kühlkette oder das Gefrieren pharmazeutischer Ware verursachte Schäden, als auch die Absicherung von Temperaturbandbreiten wie etwa bei Impfstoffen sind meist von den Standard-Versicherungsleitungen ausgeschlossen. Dabei kann so etwas jederzeit passieren, denn die Ursachen, die zum Verderb des Kühlgutes führen, reichen von Unter- und Überkühlung etwa aufgrund eines defekten Messfühlers über kaputte Sicherungen, Überspannung und technisches Versagen bis hin zu transportbedingten Schäden. Derartige Versicherungslücken können den Apotheken-Inhaber im Schadensfall Kopf und Kragen kosten. Denn meist beherbergt der typische Apothekenkühlschrank durchschnittlich Arzneimittel und Impfstoffe im Wert von 20.000 € und aufwärts. Die adäquate Absicherung der Medikamentenkühlschränke ist also nur im Rahmen einer apothekengerechten Versicherung möglich.

Unterbrechung der Kühlkette ist apothekenspezifisches Risiko


Der apothekengerechten Absicherung von Arzneimittelkühlschränken muss eine realistische Risikoeinschätzung zugrunde liegen, denn ansonsten kann das im Schadensfall für den Betroffenen böse enden. Gerade Medikamente wie Zytostatika, Insulin oder Injektionspräparate, um nur einige Beispiele zu nennen, sind mit mehreren Tausend Euro pro Stück bis hin zu Maximalwerten von etwa 30.000 Euro pro Einheit sehr kostspielig. Im Apothekenkühlschrank sind solche teuren Arzneimittel keine Ausnahme, sodass der Schadensfall den Apotheken-Inhaber ohne adäquaten Schutz in den finanziellen Ruin treiben kann.

Bei zahlreichen Präparaten darf die Kühlkette absolut nicht unterbrochen werden, sodass hierfür eine eigene Verordnung existiert, die Transport und Lagerungstemperatur regelt. Das führt bei Apotheken zu einem grundsätzlich höheren Risiko in Sachen Kühlgut und das will nun mal gut versichert sein!

Apothekenkühlschränke anspruchsvoller als Wursttheken


Was die Standard-Kühlgut-Policen angeht, orientieren sich die Versicherer hier offenbar an den unzähligen Fleisch-, Wurst- und Käsetheken in Supermärkten, sodass die abgedeckten Summen für Apotheken viel zu niedrig sind.

Die apothekentypischen Schadensursachen wie die Unterbrechung der Kühlkette, Überkühlung oder Gefrieren des Kühlgutes sind von solchen Policen meist sogar generell ausgeschlossen. Diese fehlende oder unzureichende Absicherung ist für Apotheken-Inhaber besonders dann sehr kritisch, wenn neben besonders empfindlichen Medikamenten nach der Zubereitung auch noch Arzneimittel im Kühlschrank lagern, deren Beträge in den fünfstelligen Bereich gehen. Fällt der Kühlschrank aus, verdirbt die Ware und Apotheker und Apothekerinnen bleiben oftmals auf den Kosten sitzen. Das muss aber nicht sein, denn es gibt einige wenige Anbieter, die den Wert der kühlpflichtigen Medikamente in den Apothekenkühlschränken sowie auch die vielfältigen Ursachen für den Verderb der Ware realistisch einschätzen und eine entsprechend gute Absicherung ermöglichen.

Apotheken-Inhaber aufgepasst!


Apotheker und Apothekerinnen müssen bei der Wahl ihrer Police viele Dinge beachten, was nicht immer ganz einfach ist. So müssen Gesamtwerte der Medikamenten-Kühlschänke ermittelt und die Versicherungssummen daran angepasst werden. Das Kleingedruckte der Police ist unbedingt zu beachten, denn hier erfährt man, welche Schadensursachen auch wirklich versichert sind und ob dies auch außerhalb der Apotheke gilt. Gibt es einen Passus im Vertrag, der auch Schutz bietet, wenn die Ware durch Unterbrechung der Kühlkette, Überkühlung oder Nichteinhalten von Temperaturbandbreiten verdirbt? Verfügt der Apothekenkühlschrank über die entsprechende DIN Norm, die eine genaue Temperaturmessung bis in den ersten Kommastellenbereich und damit eine bessere Überwachung gewährleistet?

Was ist, wenn der Kühlschrank ausgerechnet am Wochenende ausfällt und es keiner mitbekommt? Das Risiko kann der Apotheken-Inhaber umgehen, indem er ein Sicherheitsakku betreibt, welches den Stromausfall am Wochenende auffängt und die Funktion des Kühlschranks aufrechterhält. Ebenfalls sollte eine Alarmfunktion vorhanden sein, die bei Stromausfall und Verletzung der Temperaturtoleranz warnt. Diese Punkte müssen Apotheker und Apothekerinnen unbedingt beachten und hinterfragen, bevor sie sich für eine Police entscheiden. Wer auf Nummer sichergehen möchte, lässt sich zu diesem komplexen Thema besser vom Fachmann beraten.

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