Risiko Patientenaufklärung

Mangelhafte Aufklärung kann teuer werden


Für Ärzte und Ärztinnen stellen nicht nur falsche Behandlungen und Diagnosen ein Haftungsrisiko dar, sondern auch die unzureichende Aufklärung von Patienten. In jedem Bereich der medizinischen Betreuung können Fehler oder Qualitätsmängel zu hohen Schadensersatzansprüchen führen.

Doch was genau bedeutet Patientenaufklärung? Grundsätzlich reicht eine schriftliche Aufklärung etwa in Form eines Informationsblattes nicht aus, um die Aufklärungspflichten zu erfüllen. Das gilt auch für den Fall, dass die Patienten mit ihrer Unterschrift die Kenntnisnahme der Informationen betätigen. Es muss ein Gespräch mit dem behandelnden Arzt erfolgen, denn nur so können Patienten Vor- und Nachteile der vorgeschlagenen Behandlungen abwägen. Nicht ärztliche Mitarbeiter dürfen dem Arzt diese Aufgabe nicht abnehmen, denn dazu sind sie nicht qualifiziert.

Doch nicht immer führen fehlende Aufklärung und Einwilligung des Patienten auch automatisch zur Haftung des Arztes. Das Bürgerliche Gesetzbuch strebt nämlich mit der sogenannten hypothetischen Einwilligung eine Minimierung der ärztlichen Haftungsrisiken im Bereich der Körperverletzungsdelikte an. Kommt es beispielsweise zu einem Notfall, hat der Arzt oftmals nicht die Möglichkeit, den Patienten aufzuklären oder seine Einwilligung einzuholen. In einem solchen Fall wird die hypothetische Einwilligung angenommen. Es wird davon ausgegangen, dass der betroffene Patient bei ordnungsgemäßer Aufklärung der Behandlung zugestimmt hätte. Sollte es dennoch zu einem Prozess kommen, muss der Patient beweisen, dass er der durchgeführten Behandlung nicht zugestimmt hätte. Das ist in der Regel sehr schwierig.

Eine fehlende Aufklärung oder Einwilligung muss für Ärzte und Ärztinnen also nicht zwingend zum Haftungsfall werden. Es kommt hierbei immer auf die im Einzelfall gegebenen Umstände an. Umso wichtiger ist in solchen Fällen die zeitnahe und präzise Dokumentation der Geschehnisse.

Die vier Säulen der Patientenaufklärung


Die Patientenaufklärung beinhaltet neben der Diagnose- und Verlaufsaufklärung auch die Aufklärung über mögliche Risiken der Behandlung und weiterführende therapeutische Maßnahmen.

Die Diagnose ist sicherlich eine der wichtigsten Informationen für betroffene Patienten. Der behandelnde Arzt muss zwar im Normalfall über die Art der Erkrankung aufklären, hat dabei aber einen ärztlichen Ermessensspielraum. Informationen, die zu einer ernsten Gesundheitsschädigung des Patienten führen könnten, darf er zurückhalten. Das ist aber nicht die Regel, sondern die Ausnahme. Diese therapeutische Maßnahme kommt meist nur bei Patienten mit lebensbedrohlichen Erkrankungen zur Anwendung.

Bei der Verlaufsaufklärung geht es um Art, Umfang und Folgen der vom Arzt empfohlenen Behandlung. Der Patient muss über die Schwere des geplanten Eingriffs, die Wahrscheinlichkeit eines Misserfolges und mögliche Alternativen aufgeklärt werden.
Entscheidet sich der Patient für die vorgeschlagene ärztliche Behandlung, muss er über die bestehenden Risiken informiert werden.

Dabei reicht es allerdings nicht aus, nur die typischen Risiken aufzuzählen. Stattdessen müssen Ärzte und Ärztinnen im Rahmen der Risikoaufklärung auch auf mögliche Komplikationen hinweisen, die aufgrund der besonderen Situation des Patienten auftreten könnten.

Die therapeutische Aufklärung dient dazu, dem Patienten nach überstandenem Eingriff Verhaltensmaßregeln mit auf den Weg zu geben. Was soll er und was darf er nicht nach der Operation machen? Wie lange und in welcher Dosierung muss er die verschriebene Medikation einnehmen? Welche Nebenwirkungen können auftreten und was ist in dem Fall dann zu tun? Das sind einige der Fragen, die mit den betroffenen Patienten zu klären sind. Wie schnell der Patient nach dem erfolgten Eingriff wieder auf die Beine kommt, hängt schließlich auch davon ab, dass er während des Genesungsprozesses alles richtig macht.

Patientenaufklärung im digitalen Zeitalter


Inzwischen gibt es auf dem Markt eine Reihe elektronischer Dokumentations- und Patientenaufklärungssysteme. Durch den Einsatz solcher Systeme sparen Arztpraxen jede Menge Arbeitsaufwand und damit Zeit. Darüber hinaus steigt auch die Rechtssicherheit, da alle Maßnahmen unter Einhaltung der höchsten Datenschutz- und Sicherheitsstandards gespeichert werden. Ärzte können so über den gesamten Haftungszeitraum von 30 Jahren noch auf die digital dokumentierten Aufklärungen und Behandlungen zurückgreifen.

Wenn der medizinische Eingriff zur Rechtswidrigkeit wird, …


… kann das für den betroffenen Arzt schlimme Folgen haben. Damit es dazu gar nicht erst kommt, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein. Der Patient muss vor dem geplanten Eingriff korrekt aufgeklärt werden und im Anschluss daran seine Einwilligung erteilen. Die medizinische Behandlung muss nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgen. Geschieht das nicht, kann der gesamte medizinische Eingriff schlimmstenfalls als Rechtswidrigkeit geahndet werden. Fehlt die Einwilligung des Patienten, begibt der behandelnde Arzt sich in den Straftatbereich der Körperverletzung. Das gilt auch dann, wenn die medizinische Behandlung ordnungsgemäß und erfolgreich verlaufen ist. Gerät der Arzt in diese juristische Falle, kann er im Fall einer Verurteilung seine Approbation verlieren. Da hilft dann nur noch ein guter Anwalt. Vor allem, wenn im Rahmen der Ermittlungen gegen den betroffenen Arzt eine Praxisdurchsuchung ansteht, sollte rechtzeitig juristischer Rat hinzugezogen werden. Der Praxisbetrieb sollte durch die Maßnahmen der Ermittlungsbehörde und die Herausgabe von Unterlagen so wenig wie möglich beeinträchtigt werden. Dazu kommt noch die Aufmerksamkeit, die eine solche Situation in der Öffentlichkeit erregt. Oftmals machen auch noch Gerüchte die Runde, die für den betroffenen Praxis-Inhaber zur Bedrohung seiner Existenz werden können. Das alles ist für betroffene Ärzte und Ärztinnen nicht nur sehr belastend, sondern auch kaum ohne kompetenten Rechtsbeistand zu bewältigen

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