Sichere Kühlgut-Lagerung nach DIN Norm 58345

Kühlschrank ist nicht gleich Kühlschrank


Die Apothekenbetriebsordnung verlangt von Apotheken-Inhabern, dass sie die Erhaltung der Qualität ihrer gelagerten Medikamente und pharmazeutischen Wirkstoffe gewährleisten. Doch wie können Apotheker und Apothekerinnen dieser Verpflichtung wirksam nachkommen?

Nun, wer kühlpflichtige Medikamente und Impfstoffe im Lager aufbewahrt, sollte vor allem ein qualitativ hochwertiges Kühlgerät besitzen, denn nur so ist die Erhaltung der Ware gesichert. Es ist darauf zu achten, dass es der DIN Norm 58345 entspricht, denn diese legt die Anforderungen für Medikamentenkühlschränke in Apotheken fest. Demnach ist eine Betriebstemperatur von zwei bis acht Grad Celsius vorgesehen, damit die gelagerten Medikamente weder durch überhöhte noch durch zu niedrige Temperaturen an Qualität verlieren. DIN Norm 58345 konforme Kühlgeräte weisen die folgenden Leistungsmerkmale auf:

  • Die Tür ist verschließbar und die Betriebstemperatur wird auf zwei bis acht Grad Celsius gehalten. Darüber hinaus ist die Aufzeichnung der Betriebstemperatur möglich.
  • Akustische und optische Warnsignale warnen bei Stromsaufall oder Temperaturabweichungen.
  • Das Gerät ist mit einer Sicherheitseinrichtung gegen Minustemperaturen und einer digitalen Schnittstelle für Fernwartungen ausgestattet.

Doch ein solcher „Hightech“-Kühlschrank samt Inhalt will auch entsprechend versichert sein, da es ansonsten im Schadensfall sehr teuer für den Apotheken-Inhaber werden kann. Eine apothekengerechte Police deckt alle kühlpflichtigen Medikamente mit ab, wobei der Versicherungswert dem Einkaufswert der Ware entspricht. Versichert sind Schäden durch Feuer, Wasser, Blitzeinschläge, Explosionen, Einbruch und Diebstahl, Tiere, Ungeziefer wie etwa Ratten oder Mäuse sowie auch durch Kältemedien, Temperaturschwankungen etwa aufgrund technischer Defekte, Luftfeuchtigkeit, Stromausfall und technisches Versagen des Kühlgerätes.

Wer sich hingegen für ein Standard-Kühlgerät und eine Police von der Stange entscheidet, muss wesentlich mehr Aufwand betreiben, um Schäden vorzubeugen, oder im Ernstfall zu regulieren. Von der vorhandenen Sicherheitsstufe des Kühlschrankes, dem dort lagernden Warenwert über das Kleingedruckte in der Police und mögliche Schlupflöcher im Schadensfall bis hin zum Schriftverkehr und der Vorgehensweise bei der Schadensregulierung muss der Apotheken-Inhaber alles selbst kontrollieren und überwachen. Gerade bei der Schadensregulierung zeigt sich, ob die Versicherung für die eigenen Belange geeignet ist oder nicht.

Die besten Vorkehrungen, die Apotheker und Apothekerinnen im Rahmen möglicher Kühlgut-Schäden treffen können, sind also neben der Nutzung eines Kühlschranks mit entsprechender DIN-Norm auch eine umfassende Versicherung und die passende Deckungssumme. Hier macht es Sinn, sich von einem Experten informieren und beraten zu lassen.

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