Umweltschaden-Haftung wichtig für Apotheken

Deckungssumme im Schadensfall ausschlaggebend


Apotheken haben in der Regel auch ein pharmazeutisches Lager, in dem neben Medikamenten und Wirkstoffen auch andere potenzielle Schadstoffe für Boden, Wasser und Luft aufbewahrt werden. Gelangen diese etwa durch Beschädigungen an Flüssigkeitsbehältern oder Ausschwemmen beim Löschen von Feuer in die Umwelt, kommt dafür die in die Betriebshaftpflicht integrierte Umweltschadenhaftpflicht auf.
Trotzdem kann einiges schiefgehen, denn ist die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt, sodass diese den tatsächlichen Schaden nicht abdeckt, bleibt der Betroffene auf dem verbleibenden Differenzbetrag sitzen. Das kann richtig teuer werden, denn schlimmstenfalls sind je nach Umfang des Umweltschadens Verkehrssicherungsmaßnahmen, rückstandsfreie Sanierung von kontaminierten Bereichen – möglicherweise inklusive der örtlichen Kläranlage – erforderlich. In solchen Fällen reichen standardmäßige Versicherungssummen in der Regel nicht aus. Auch hier empfiehlt sich die Beratung durch einen Fachmann, denn in welcher Höhe Apotheken etwa gegen Forderungen von Wasserwerken oder Stadtverwaltungen abgesichert sein sollten, ist individuell zu prüfen.

Zusatzbaustein sichert eigenen Grund und Boden ab


Wer seine Apotheke auf eigenem Grund und Boden betreibt, sollte seine Betriebshaftpflicht ganz genau unter die Lupe nehmen, denn auch hier können unentdeckte Lücken im Schadensfall böse Folgen haben. So ist zu beachten, dass die Haftpflichtversicherung immer nur die Schäden anderer abdeckt, nicht aber die Schäden am eigenen Grund und Boden. Doch gerade bei Umweltschäden liegt das eigene Grundstück in der Regel am nächsten zum Kernpunkt des Schadens. Ohne die Abdeckung von Umweltrisiken können für die Apotheken-Inhaber immense Kosten entstehen, die meist durch einen erforderlichen Austausch der oberen Erdschichten entstehen.

Vor solchen Situationen können sich Apotheker und Apothekerinnen jedoch leicht schützen, indem sie als Eigentümer die für ihr Objekt ausgewählte Umweltschadenhaftpflicht um den sogenannten Zusatzbaustein 1 erweitern. Es gibt durchaus zahlreiche Versicherer, die diesen Zusatzbaustein generell oder zumindest auf Wunsch kostenlos in die Police integrieren. Häufig ist dies aber nicht der Fall, sodass zusätzliche Kosten entstehen, die in der Regel jedoch nicht allzu hoch ausfallen. Als Apotheken-Inhaber kann man also nicht grundsätzlich davon ausgehen, dass der Zusatzbaustein 1 Bestandteil einer Umweltschadenhaftpflicht ist, sodass eine entsprechende Überprüfung der Police unerlässlich ist.

Feuerhaftung oft unzureichend


Apotheken in verkaufsfördernder Lage befinden sich oftmals in Gesundheits- oder Geschäftszentren, an Marktplätzen, Einkaufszentren, Bahnhöfen oder Flughäfen, sodass eine einfache Standardversicherung gegen Feuer in der Regel nicht ausreicht. Das Risiko, dass ein in der Apotheke entstandenes Feuer auf benachbarte Unternehmen übergreift, ist hier sehr hoch. Die Kosten können im Schadensfall schnell die zu knapp bemessene Haftpflichtversicherung sprengen und das Limit der Feuerhaftung wesentlich überschreiten. Für den betroffenen Apotheken-Inhaber kann dies schlimmstenfalls das endgültige Aus seiner beruflichen Existenz bedeuten. Da reicht unter Umständen auch schon ein kleines Feuer, das etwa in einer Flughafen-Apotheke ausbricht und das betreffende Terminal für eine gewisse Zeit lahmlegt – schon ist die festgelegte Versicherungssumme ausgeschöpft, bevor alle Schäden bezahlt sind. Besteht also die Gefahr, dass der Apotheken-Inhaber im Schadensfall für Ertragsausfälle anderer Unternehmen aufkommen muss, bleibt er ohne umfangreichen Schutz mit entsprechend hoher Deckungssumme trotz Haftpflichtversicherung auf einem riesigen Schuldenberg sitzen. Hier raten Experten zur Festlegung einer Deckungssumme von mindestens 10 Millionen Euro.

Was tun bei einem Biohazard?


Was ist ein Biohazard überhaupt, fragen Sie sich? Das ist der moderne Oberbegriff für den Austritt von umweltschädigenden Substanzen aus ihren bestimmungsgemäßen Behältnissen. Darunter fällt schon eine ausgelaufene Apothekerflasche, wobei solche kleineren Pannen in der Regel von fachkundigen Angestellten selbst behoben werden können. Sickern die Inhalte jedoch unkontrolliert irgendwo ein, lässt sich das Problem nicht so leicht lösen und erst recht nicht, wenn es sich um gefährliche Flüssigkeiten handelt. Hierbei können unter Umständen schon die Hygienerichtlinien verletzt sein, sodass es mit Aufwischen alleine nicht getan ist. Je nachdem, um welche Substanz es sich handelt, wird der Schaden dadurch nur noch größer.

Kommt es für den Apotheker noch dicker, etwa beim Zusammenwirken von Feuer und Wasser mit gefährlichen Substanzen, ist eine sachgemäße Sanierung wichtiger denn je. Die Maßnahmen sollten nur von Firmen durchgeführt werden, die sich mit den geforderten Hygienestandards auskennen und sich auch daran halten. Das hört sich jetzt einfach an, ist es aber nicht wirklich, denn die Versicherer verlangen in der Regel drei Kostenvoranschläge von Sanierungsfirmen und entscheiden sich meist für die günstigste. Damit sind dann leider die Firmen mit höheren Qualitätsstandards, die im Rahmen der einzuhaltenden Sanierungsvorschriften für Umweltschäden auch die entsprechenden Hygienegutachten, Raumluftmessungen und Laboruntersuchungen in ihrem Angebot ausweisen, aus dem Rennen. Für den betroffenen Apotheker ist es immer eine Gratwanderung, eine gute Firma zu finden, die fachgerecht arbeitet und dennoch aufgrund günstiger Preise für die Versicherung akzeptabel ist.

Kein Biohazard ohne anschließende Hygienesanierung


Apotheken unterliegen der ständigen Gefahr, dass es zu größeren Verschmutzungen und damit schlimmstenfalls auch zu einem Hygieneschaden kommen kann. In solchen Fällen muss schnell gehandelt werden, um größere Folgeschäden und die damit verbundenen Mehrkosten zu vermeiden. Je weniger Zeit bis zur Durchführung von Gegenmaßnahmen verstreicht, desto besser sind Hygieneschäden in den Griff zu bekommen, bevor sich schädliche Substanzen in der Umwelt ausbreiten. Die Schritte, die im Schadensfall erforderlich werden, sind in den technischen Regeln des Verbandes der Sachversicherer festgelegt. In erster Linie geht es zunächst darum, eine Kontamination von Gebäude und Inventar zu vermeiden. Dem stehen jedoch die einzureichenden Kostenvoranschläge, deren Prüfung durch den Versicherer wertvolle Zeit kostet, gegenüber. Jeder Apotheken-Inhaber sollte also im eigenen Interesse seine Versicherungspolice so gestalten, dass sowohl Sofortmaßnahmen zur Schadensminimierung, als auch langfristig erforderliche Hygienemöglichkeiten ohne Wenn und Aber erstattungspflichtig sind.

Die Praxis zeigt nämlich, dass der Einsatz von Spezialisten und fachkundigen Hygienesanierern, die die geforderten Qualitätskriterien gemäß DIN EN ISO 9001 erfüllen, eher selten ohne Probleme mit den Versicherern umsetzbar ist.

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