Versicherung für Spektrometer-Technik

Spektrometer müssen adäquat versichert sein


Nah- und Mittelinfrarotspektrometer (NIR- und MIR-Spektrometer) sind aus modernen Laboren, die Rohstoffüberprüfungen durchführen, kaum noch wegzudenken, denn sie vereinfachen diese Vorgänge erheblich. Gerade Apotheken profitieren von dieser Technik, denn diese ermöglicht die zuverlässige Überprüfung der Identität von Arzneimitteln und entlastet durch Zeitersparnis das Personal und damit den gesamten Apotheken-Betrieb. Nachteil dieser Technik sind die enormen Anschaffungskosten, die sich nicht jeder Apotheken-Inhaber leisten kann und die sich auch nicht für Apotheken lohnt, die einen geringeren Bedarf an Rohstoffüberprüfungen haben. In diesem Fall greift mancher Apotheken-Inhaber auf die mobile Spektrometer-Variante zurück, denn die lässt sich gut mit anderen Apotheken gemeinsam nutzen. Aus dieser Idee heraus hat sich inzwischen ein neuer Trend entwickelt, den man als „Spektrometer-Sharing“ bezeichnet.

Spektrometer-Sharing birgt neue Risiken


Noch handelt es sich beim Spektrometer-Sharing um einen leicht zunehmenden Trend, der sich aber möglicherweise in naher Zukunft durchsetzen wird. Der mobile Einsatz eines Spektrometers stellt eine große Entlastung für Apotheken dar und das Gerät lässt sich ohne viel Aufwand von Apotheke zu Apotheke transportieren. Allerdings birgt diese Vorgehensweise auch neue versicherungstechnische Risiken, für die es noch keine spezielle Police gibt. Doch welche Risiken sind das? Nun, zum einen erhöht die Anschaffung eines solchen Gerätes den Apothekenwert, sodass die in der bestehenden Police festgelegte Versicherungssumme gegebenenfalls nicht mehr ausreicht. Im Schadensfall besteht dann die Gefahr der Unterversicherung und zum anderen ist das Spektrometer als Elektronik-Gerät in der Regel nicht automatisch mitversichert. Es muss also sichergestellt werden, dass die Elektronikversicherung dahingehend angepasst wird. Apotheker und Apothekerinnen, die ein Spektrometer anschaffen möchten oder schon eines in Betrieb genommen haben, sollten das ihrem Versicherungsberater rechtzeitig mitteilen und sich vergewissern, dass dieser die Police entsprechend modifiziert.

Wenn mobile Technik eingesetzt wird, …


… ist der Ärger in der Nutzergruppe meist schon vorprogrammiert. Denn es stellt sich die Frage, was passiert, wenn das Gerät nicht beim Besitzer kaputt geht oder wegkommt, sondern bei einem der Mitnutzer. Ist es in diesem Fall überhaupt mitversichert? Schlimmstenfalls lautet die Antwort ‚Nein‘ oder es muss bei der Schadensbearbeitung ein enormer Aufwand betrieben werden, damit die Kosten erstattet werden können. Das gemeinsam genutzte Spektrometer gehört nämlich weder zum Inventar des Besitzers noch ist der Schadensfall in der versicherten Apotheke oder auf einem eigenen Transport eingetreten. Dazu kommt noch das Problem, dass mobile Technik schnell unter den Zeitwertvorbehalt fällt und der Versicherer dann nur einen Bruchteil der Anschaffungskosten abdecken muss. Der Apotheken-Inhaber möchte aber nicht auf den Kosten für sein durch andere Nutzer beschädigtes Spektrometer sitzen bleiben, sodass es spätestens an diesem Punkt zu Unstimmigkeiten kommen wird. Um solche Situationen zu vermeiden, sollte die Versicherungssituation vorab genau geklärt und im Zweifelsfall die mobilen Geräte für solche Fälle extra versichert werden. Darüber hinaus ist es wichtig, dass Apotheker und Apothekerinnen, die Spektrometer-Sharing betreiben, eine Transportversicherung abschließen, damit die wertvollen Geräte auch auf dem Weg zu Mitnutzern abgesichert sind.

Spezielle Absicherung für mobile Technik


Es gibt verschiedene Möglichkeiten, mobile Apothekengeräte extra zu versichern. Zum einen kann der Apotheken-Inhaber vorab mit den ausleihenden Apotheken die Anpassung ihrer eigenen Policen vereinbaren, damit sein Spektrometer auch dann versichert ist, wenn es bei einem Mitnutzer vor Ort oder beim Transport in dessen Fahrzeug beschädigt wird. Zum anderen kann er aber auch seine eigene Police um eine Zusatzdeckung zur Absicherung des gemeinsam genutzten Spektrometers, egal, wo es gerade unterwegs oder bei welchem Nutzer es zum Zeitpunkt des Schadens im Einsatz ist, ergänzen. Das ist noch die zuverlässigste Lösung und die Kosten für die Zusatzversicherung lassen sich sicherlich auch auf die mitnutzenden Apotheken umlegen.
Auch hier gilt für Apotheker und Apothekerinnen, die ihr NIR-Spektrometer verleihen möchten, das Motto: Guter Rat ist nicht teuer, eine unzureichende Versicherung im Schadensfall aber schon! Eine Überprüfung der Police durch einen Apotheken-Versicherungsexperten, der Apotheken-Inhaber bei der erforderlichen Anpassung Ihrer Versicherungen unterstützt, schützt vor bösen Überraschungen im Schadensfall.

Beratung zur Versicherung von Apotheken vereinbaren


Bei der Apotheken-Versicherung gilt es einige Fallstricke zu vermeiden.

Aus diesem Grund benötigen Sie nicht nur Versicherungen, die möglichst alle apotheken-spezifischen Risiken abdecken, sondern auch einen Ansprechpartner, der Ihnen den Aufwand rund um die Absicherung Ihrer Apotheke abnimmt, sich im Schadenfall kümmert und auf Ihren Berufsstand spezialisiert ist, eben einen zertifizierten Fachberater Heilwesen (IHK).

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